Am 21. Februar 2026 um 18:00 Uhr findet die JHV im Dorfgemeinschaftshaus Seershausen, Rietzer Weg 3a statt.
Tagesordnung: | |
| TOP 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| TOP 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und Verlesen der Tagesordnung |
| TOP 3. | Gedenken der verstorbenen Kameraden |
| TOP 4. | Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2025 |
| TOP 5. | Berichte: |
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| a) Ortsbrandmeister |
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| b) Gruppenführer 1.-Gruppe der Einsatzabteilung |
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| c) Gruppenführer 2.-Gruppe der Einsatzabteilung |
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| d) Kinderfeuerwehrwart |
| TOP 6. | Bestätigung: |
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| a) Gerätewart |
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| b) stellvertretender Gerätewart |
| TOP 7. | Ehrungen und Beförderungen |
| TOP 8. | Aufnahme neuer Mitglieder |
| TOP 9. | Anträge und Mitteilungen |
| TOP 10. | Grußworte der Gäste |
Anträge sind schriftlich bis spätestens eine Woche vor der Versammlung beim Ortsbrandmeister einzureichen. Das Protokoll der Jahreshauptversammlung 2025 hängt seit dem 01.01.2026 im Schulungsraum zur Ansicht aus.
Im Anschluss findet die Mitgliederversammlung des Feuerwehrförderverein Seershausen e.V. statt
Sehr geehrte Mitglieder des Feuerwehrfördervereins Seershausen e.V.,
am 21. Februar 2026 findet ab 18:00 Uhr, im Anschluss an die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Seershausen, die Mitgliederversammlung des Feuerwehrfördervereins Seershausen e.V. im Dorfgemeinschaftshaus, Rietzer Weg 3a, Seershausen, statt.
Zu dieser Mitgliederversammlung möchten wir Sie herzlich einladen.
Das Protokoll der letzten Versammlung hängt seit dem 01.01.2026 öffentlich im Schaukasten zur Ansicht aus.
| Tagesordnung des Feuerwehrfördervereins Seershausen e. V.: | |
| TOP 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| TOP 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und Verlesen der Tagesordnung |
| TOP 3. | Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2025 |
| TOP 4. | Jahresbericht des 1. Vorsitzenden |
| TOP 5. | Kassenbericht |
| TOP 6. | Bericht der Kassenprüfer |
| TOP 7. | Entlastung des Vorstandes und Wahl des Kassenprüfers |
| TOP 8. | Anträge und Mitteilungen |
Anträge sind schriftlich bis spätestens eine Woche vor der Versammlung beim 1. Vorsitzenden des Fördervereins einzureichen.