Die betroffenen Eigentümer*Innen von bebauten- und unbebauten Grundstücken mussten dem Finanzamt gegenüber bereits eine Steuererklärung über ihr Eigentum abgeben.
Aufgrund der eingereichten Erklärungen zur Grundsteuer, erstellt das Finanzamt Gifhorn für alle Eigentümer*Innen einen Grundsteuermessbetrag je Grundstück. Dieser Wert wird an die Steuerstelle der zuständigen Kommune weitergeleitet. Maßgeblich für die Berechnung der Grundsteuer sind zudem die in jeder Gemeinde eigens festgelegten Grundsteuerhebesätze. Dazu wird die Summe aller Grundsteuermessbeträge ins Verhältnis zu den Einnahmen gesetzt.
Ziel der Grundsteuerreform ist eine insgesamt gerechtere Grundsteuererhebung. Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde durch die Reform weder steigen noch sinken soll. Die einzelnen Grundsteuerzahlungen können sich allerdings ändern. Gleichbedeutend, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere erhöhen wird. Das ist die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der verfassungswidrigen Einheitswerte.
Die neuen Hebesätze der Mitgliedsgemeinden wurden wie folgt berechnet, wichtig ist dabei die Aufkommensneutralität hervorzuheben, die Hebesätze ändern sich zwar, aber dadurch werden nicht mehr Einnahmen generiert:
Jahressteuer 2024 ( A oder B) x 100
Summe aller Grundsteuermessbeträge
Folgend eine Übersicht, über die beschlossenen, aber noch nicht (!) rechtskräftigen Hebesätze der Mitgliedsgemeinden:
| Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025 | ||||||||
| Aufkommensneutrale Grundsteuerhebesätze | Beschlossene Grundsteuerhebesätze | |||||||
| Gemeinde | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Grundsteuer A | Grundsteuer B | |||||
| Hillerse | 482 | 298 | 485 | 300 | |||||
| Leiferde | 367 | 352 | 367 | 352 | |||||
| Meinersen | 559 | 329 | 559 | 329 | |||||
| Müden (Aller) | 570 | 274 | 490 | 330 | |||||
Zur Berechnung der persönlich fortan zu zahlenden Steuer werden also der individuelle Messbetrag je Grundstück sowie der neue Hebesatz benötigt.
Individueller Messbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahressteuer
100
Als Beispielrechnung, Ihr individueller Messbetrag beläuft sich auf 244:
244 (individueller Messbetrag) x 360 (Hebesatz der Gemeinde) = 878,40 Euro
100
Anhand der Beispielrechnung ergibt eine jährliche Zahlung von 878,40 Euro.
Die Grundsteuer ist jeweils zur Mitte des Quartals fällig, sodass dieser Betrag eine vierteljährliche Zahlung von 219,60 Euro bedeuten würde.
Sie haben grundsätzlich nichts weiter zu veranlassen, der neue Steuerbescheid wird im Januar an Sie versandt. Sofern Sie dies noch nicht getan haben, richten Sie gern ein SEPA Lastschriftmandat zum Einzug Ihrer Steuer ein, einen Vordruck finden Sie auf unserer Homepage.
- 15.02.2025
- 15.05.2025
- 15.08.2025
- 15.11.2025
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Niedersachsen: https://lstn.niedersachsen.de/aktuelles_service/pressemitteilungen/grundsteuerreform-start-der-informationskampagne-in-niedersachsen-210988.html
Einen Rechner zur Berechnung Ihrer künftig zu zahlenden Grundsteuer finden Sie unter folgendem QR-Code:
Ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat finden Sie unter: https://www.sg-meinersen.de/PDF/SEPA_Lastschriftmandat_zur_Abbuchung_von_Grundsteuer_A_Grundsteuer_B_Gewerbesteuer_oder_Hundesteuer_durch_die_Samtgemeinde_Meinersen.PDF?ObjSvrID=4019&ObjID=51&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1721321707