Der Volkstrauertag und der Totensonntag genießen wegen ihres ernsten Charakters einen besonderen gesetzlichen Schutz
Aus gegebenem Anlass möchte der Fachbereich Ordnung darauf hinweisen, dass am Volkstrauertag, 16.11.2025 (2. Sonntag vor dem 1. Advent) und am Totensonntag 23.11.2025 (letzter Sonntag vor dem 1. Advent) nachfolgende Veranstaltungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) nicht zulässig sind:
Nicht verboten sind: Ausstellungen nicht gewerblicher Art, die weder durch ein Beiprogramm noch auf andere Weise den ernsten Charakter dieser Tage beeinträchtigen.
Eine Ausnahmegenehmigung nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage ist nicht möglich.
Sollten Sie eine entsprechende Veranstaltung am Volkstrauertag oder am
Totensonntag planen, so setzen Sie sich bitte vorher mit dem Fachbereich Ordnung der Samtgemeinde Meinersen 05372/89-319 in Verbindung.
Außerdem sind am Volkstrauertag und am Totensonntag die Vorschriften des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten zu beachten.