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Zwischen Aller und Oker
Ausgabe 11/2025
Die Samtgemeinde informiert
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Volkstrauertag Totensonntag 2025

Der Volkstrauertag und der Totensonntag genießen wegen ihres ernsten Charakters einen besonderen gesetzlichen Schutz

Aus gegebenem Anlass möchte der Fachbereich Ordnung darauf hinweisen, dass am Volkstrauertag, 16.11.2025 (2. Sonntag vor dem 1. Advent) und am Totensonntag 23.11.2025 (letzter Sonntag vor dem 1. Advent) nachfolgende Veranstaltungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) nicht zulässig sind:

  1. Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen ab 5.00 Uhr morgens.
  1. Öffentliche Sportveranstaltungen gewerblicher Art.
  1. Öffentliche sportliche Veranstaltungen nicht gewerblicher Art, sofern sie mit Auf- und Umzügen mit Unterhaltungsmusik oder Festveranstaltungen verbunden sind.
  1. Alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder der Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.

Nicht verboten sind: Ausstellungen nicht gewerblicher Art, die weder durch ein Beiprogramm noch auf andere Weise den ernsten Charakter dieser Tage beeinträchtigen.

Eine Ausnahmegenehmigung nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage ist nicht möglich.

Sollten Sie eine entsprechende Veranstaltung am Volkstrauertag oder am

Totensonntag planen, so setzen Sie sich bitte vorher mit dem Fachbereich Ordnung der Samtgemeinde Meinersen 05372/89-319 in Verbindung.

Außerdem sind am Volkstrauertag und am Totensonntag die Vorschriften des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten zu beachten.