Das Mitnehmen von Hunden auf Kinderspielplätzen ist gemäß § 5 Abs. 2 e der Gefahrenabwehrverordnung grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind hiervon Blindenhunde.
Ein Hund darf auf einem Kinderspielplatz keine Notdurft verrichten. Der Hundekot stellt eine Infektionsgefahr dar und ist wie Abfall durch die Hundehalterin oder den Hundehalter zu
beseitigen. Erfolgt die Beseitigung nicht, können die Hundehalterinnen und Hundehalter ordnungs- und strafrechtlich verfolgt werden.
Auf der Homepage der Samtgemeinde Meinersen finden Sie die Gefahrenabwehrverordnung zum Thema „Hundehaltung und Gefahrenabwehr", in dem die Regelungen zur Hundehaltung im Bezug auf die Gefahrenabwehr getroffen sind.
Liebe Eltern,
Fahrradhelme sind im Straßenverkehr ein Muss! Zum Glück tragen immer mehr Kinder einen Fahrradhelm und schützen sich somit bei einem Unfall vor schweren Kopfverletzungen.
Doch beim Spielen und Toben auf dem Spielplatz können Helme und auch Schlüsselbänder gefährlich werden. Die Gefahr besteht darin, dass die Kinder sich in Klettnetzen, Sprossen und Astgabeln verfangen oder strangulieren können.
Der Fahrradhelm und die Schlüsselbänder müssen deshalb auf dem Spielplatz abgenommen werden.
Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern, machen Sie sie auf die Gefahren aufmerksam und verhindern Sie somit schwere bis tödliche Unfälle!