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Zwischen Aller und Oker
Ausgabe 2/2026
Die Samtgemeinde informiert
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Der Fachbereich Ordnung informiert

Niemand mag in Tierkot treten.

Wir bitten alle Reiterinnen, Reiter und Personen, die mit der Führung von Huftieren beauftragt sind um Beachtung:

Die Hinterlassenschaften von Huftieren müssen unverzüglich von öffentlichen Straßen und Wegen entfernt werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr nicht zu gefährden.

Alle Hundebesitzer, Hundebesitzerinnen sowie die mit der Führung und Beaufsichtigung von Hunden beauftragten Personen bitten wir, den Hundekot in entsprechenden Abfallbehältern zu entsorgen. Spender für Kotbeutel sowie Abfallbehälter sind mittlerweile in einer hohen Vielzahl vorhanden, sodass es kein Problem beim Einsammeln geben dürfte.

Die Regelungen finden Sie auch in der Gefahrenabwehrverordnung der Samtgemeinde Meinersen § 8, sowie im § 32 der Straßenverkehrsverordnung (StVO).

Wir bedanken uns bei Ihnen für die Unterstützung, Straßen und Wege in der Samtgemeinde Meinersen sauber zu halten.