Im Jahr 2026 stehen mit der bevorstehenden Kommunalwahl insgesamt 4 Wahlen an. Zum einen die Wahlen des Kreistages, des Samtgemeinderates und der Gemeinderäte aber auch die Direktwahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters.
Die Kommunalwahl in Niedersachsen findet am Sonntag, den 13.09.2026 statt. Eine mögliche Stichwahl für die Wahlen der Samtgemeindebürgermeisterin/ des Samtgemeindebürgermeisters ist für Sonntag, den 27.09.2026 vorgesehen.
Bei der Kommunalwahl sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und
seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistages),
nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
der Kreistag/Samtgemeinderat/Gemeinderat Gewählt werden die jeweiligen Mitglieder des Kreistages/Samtgemeinderates/Gemeinderates.
die Samtgemeindebürgermeisterin/der Samtgemeindebürgermeister Gewählt wird die Hauptverwaltungsbeamtin/ der Hauptverwaltungsbeamte der Samtgemeindeverwaltung
Für die Wahl der Vertretungen (Kreistag, Samtgemeinde und Rat der Gemeinde) gilt ein Dreistimmenwahlrecht. Wählerinnen und Wähler können, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin / einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben. Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und / oder mehrere Bewerberinnen/Bewerber desselben Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden.
Die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin / des Samtgemeindebürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Für diese Direktwahlen haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme, die sie einer Bewerberin / einem Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können.
Wahlhelfer sind Mitglieder eines Wahlvorstands, welche Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben und die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sicherstellen, nach Beendigung der Wahlzeit die Stimmzettel auszählen und für das jeweilige Wahllokal das Wahlergebnis feststellen. In Deutschland ist dies ein Ehrenamt. Wahlhelfer beziehungsweise Stimmenzähler werden in Deutschland auf freiwilliger Basis gesucht oder von der kommunalen Wahlbehörde bestimmt und verpflichtet. Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld).
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