Nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter richtet jede Gemeinde ein oder zwei Schiedsämter ein. Die Aufgaben der Schiedsämter werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann wahrgenommen, die ehrenamtlich Tätig sind.
Bei vielen nachbarrechtlichen Streitigkeiten (z. B. überhängende Zweige von einem Nachbargrundstück, Früchte von Bäumen und Sträuchern, die auf ein Nachbargrundstück fallen, Lärmbelästigungen uvm.) können Sie Hilfe durch eine Schlichtungsverhandlung erhalten.
In den meisten Fällen ist das Schiedsamt die Stelle, an der eine außergerichtliche Streitschlichtung stattfindet. Es ist nicht immer notwendig, dass die Zivilgerichte auch in Bagatellsachen in Anspruch genommen werden. Ein gerichtliches Urteil führt nicht unbedingt zum Erfolg, denn es fördert nicht immer den Rechtsfrieden zwischen den Parteien. Das Verfahren vor der Schiedsfrau / dem Schiedsmann ist unbürokratisch und kostengünstig.
Verläuft ein Schlichtungs-/Sühneversuch nicht erfolgreich, kann eine amtliche Bescheinigung, die eine Klage vor Gericht ermöglicht, ausgestellt werden.
Schiedsperson: Marion Beck
Telefon 05373-4108
marion.beck@schiedsfrau.de
Schiedsperson: Uwe Lüders
Telefon 05372-6046
uwe.lueders@schiedsmann.de
Die Schiedspersonen der Samtgemeinde Meinersen stehen Ihnen gerne zur Seite, um Streitigkeiten auf eine einvernehmliche Weise beizulegen und den Rechtsfrieden in unserer Gemeinschaft zu bewahren.