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Zwischen Aller und Oker
Ausgabe 3/2025
Die Samtgemeinde informiert
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Hinweise zu Grünabfällen in der freien Landschaft und im Wald

Die Samtgemeinde Meinersen weist darauf hin, dass eine Entsorgung von Grünabfällen im Wald und in der freien Landschaft zunächst gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz eine Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen darstellt, welches sowohl die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts als auch das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann und damit unzulässig ist.

Weiterführend steigt die Gefahr, dass zum einen Krankheitserreger wie Pilzschädlinge, Fraßinsekten (Spinner, Zünsler etc.) und Neophyten sich ausbreiten und die standortheimische Vegetation beschädigen oder verdrängen. Zum anderen können auch andere schädliche Stoffe (Herbizide, Insektizide, Fungizide etc.) eingetragen werden.

Gemäß dem Niedersächsischen Landeswaldgesetz ist der Wald wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere als Lebensraum für wildlebende Tiere und wildwachsende Pflanzen auch wegen seiner Bedeutung als Erholungsfunktion zu erhalten.

Dieses Waldökosystem wird durch abgelagerte Gartenabfälle, Erd- und Pflanzmaterial aus Blumentöpfen, Wohnungspflanzen, Strauchschnitt, Rasenschnittgut, etc. nachhaltig gestört. Neben den beschriebenen Folgen auf die Natur und Landschaft werden durch die Abfälle insbesondere die Boden- und Krautschichten des Waldes massiv durch eine Nährstoffanreicherung geschädigt und durch das abgelagerte Material direkt zerstört. Natürliche Stoffkreisläufe werden unterbrochen und dauerhaft verändert.

Diese illegale Abfallbeseitigung ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Ordnungswidrigkeit und wird seitens des Landkreises bei Mitteilung des Verursachers und Angaben zum Sachverhalt nach Maßgabe des Bußgeldkataloges geahndet.

Der Landkreis bietet verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten an. Die Selbstanlieferung bei den Entsorgungsanlagen in Ausbüttel und Wesendorf, der Kompostsack (1.November bis 31.März), die kostenfreie Grünrückständesammlung 2x im Jahr, sowie die Einsammlung der Weihnachtsbäume, jeweils im Januar.

Die ordnungsgemäße Anlieferung ermöglicht eine nachhaltige Verwertung der Grünabfälle: Es werden Komposterden erzeugt, die einer weiteren Verwendung angeboten werden können. Das spart Ressourcen und sichert einen umweltfreundlichen Stoffkreislauf.

Die Sensibilisierung und konsequente Kontrollen sind notwendig, um solche Vergehen zu verhindern und die Umwelt zu schützen.