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Zwischen Aller und Oker
Ausgabe 4/2024
Die Samtgemeinde informiert
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Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) 2024 durch das Nds. Landesamt für Statistik

Das Nds. Landesamt für Statistik führt auch im Laufe des Jahres 2023 wieder eine Mikrozensuserhebung durch. Die Erhebung wird entweder durch direktes Anschreiben des LSN mit der Bitte um Auskunft oder durch ausgewählte Erhebungsbeauftragte, die sich schriftlich für ein telefonisches Interview ankündigen, durchgeführt. Sie sind gegenüber allen Angaben, die Ihnen bei der Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Bedeutung des Mikrozensus

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, so zum Beispiel der Erkenntnis von sozialen Problemen in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (z.B. Kinder, kranke oder ältere Menschen, Erwerbslose u.a.m.).

Was wird gefragt?

Gefragt werden u.a. allgemeine Angaben (z.B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit und zu einer evtl. Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zum Lebensunterhalt sowie im vierjährlichen Wechsel Angaben zur Wohnsituation, zur Krankenversicherung, zum Pendlerverhalten und Fragen zur Gesundheit.

Wie wird ausgewählt?

Für die Befragung werden in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren 1 % aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Dieses Zufallsprinzip bei der Auswahl ist entscheidend dafür, dass aus den Angaben von nur 1 % der Bevölkerung auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden Verhältnisse geschlossen werden kann. Stichprobenergebnisse sind aber nur dann zulässig, wenn die Auswahlanordnung genau eingehalten wird; so kann Ihr Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden: Ihre Mitarbeit ist erforderlich.

Keine Befreiung von der Auskunftspflicht

Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist.

Pflicht zur Geheimhaltung, Daten ausschließlich Rohmaterial für die Hochrechnung

Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht Ihrer Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet. In die Aufbereitung der Daten gehen – vollkommen anonym – nur noch die von Ihnen gemachten Angaben ein. Diese sind unverzichtbares „Rohmaterial“ zur Ermittlung der hochgerechneten Ergebnisse.

Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und damit auf die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich.

Es kommt auf jede Auskunft an, auch auf die der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger

Bei dem geringen Stichprobenumfang wird jede Auskunft benötigt, wenn die hochgerechneten Ergebnisse die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln sollen. Bei nicht mehr Erwerbstätigen, besonders bei älteren Personen, fallen umfangreiche Fragenblöcke weg, etwa zur gegenwärtigen Erwerbstätigkeit und zur Arbeitssuche. Zur Erleichterung der Beantwortung der Fragen wird die Erhebung durch ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte mit einem Laptop unterstützt.

Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie auch im Internet unter www.statistik.niedersachsen.de/mikrozenzus. Dort sind auch Musterfragebögen, Gesetzesgrundlagen usw. abrufbar. Informationen des Statistischen Bundesamtes zum Mikrozensus und dessen Methodik finden Sie unter www.mikrozensus.de sowie auf www.destatis.de.

Für das Jahr 2024 sind folgende Gemeinden ausgewählt:

Hillerse, Leiferde, Meinersen und Müden (Aller)

Aus Kapazitätsgründen sowie zur Wahrung des Datenschutzes verzichtet das LSN Jahr darauf, die Straßen, in denen Befragungen durchgeführt werden, bekannt zu machen.