Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Ortsbesichtigungen zeigen, dass an Kreuzungen, Straßeneinmündungen sowie Geh- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit oder zu hochwachsende Hecken bestehen.
Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“
Beachten Sie das sog. „Lichtraumprofil“, das von Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstück an öffentliche Straßen, Geh- oder Radwegen angrenzen: Der Pflanzenwuchs muss über Verkehrsflächen bis zu einer Höhe von 2,50 m eingehalten werden. Über Fahrbahnen dürfen Zweige von Bäumen oder Sträuchern bis zu einer Höhe von 4,50 m nicht in die Straße hineinragen.
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit dem Fahrrad den Gehweg benützen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie.
Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenbeleuchtungen und Verkehrsschildern müssen so weit zurückgeschnitten werden, dass die Laternen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und Schilder mühelos erkannt bzw. gelesen werden können. Besonders die Straßenbeleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Die einwandfreie Funktion soll auch in der Dunkelheit vor möglichen Gefahren schützen. Durch das Zuwachsen von Straßenlaternen oder Verkehrsschildern wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.
Um Gefahrensituationen von vornherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, beachten Sie schon vor dem Pflanzen von Hecken und Sträuchern, welches Ausmaß diese nach wenigen Jahren annehmen können und halten ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze.
Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen, Geh- und Radwegen rechtzeitig so weit zurück, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen vorbehaltenen Verkehrsflächen auch ohne Gefahren nutzen können.