- Planverfahren gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Der Rat der Samtgemeinde Meinersen hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 beschlossen, die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.
Mit der vorliegenden Planung sollen die Darstellungen des Flächennutzungsplanes an aktuelle Planungsabsichten der Samtgemeinde zur Entwicklung von Freiflächen für Photovoltaikanlagen in den Mitgliedsgemeinden Meinersen, Müden (Aller), Hillerse und Leiferde für die Ortslagen Meinersen, Ohof, Volkse, Hahnenhorn und Leiferde angepasst werden. Gleichzeitig wird in Leiferde eine gewerbliche Baufläche dargestellt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung. Die Auslegung des Vorentwurfs der Planung mit Begründung findet statt in der Zeit
vom 15.07.2024 bis 16.08.2024
während der Sprechzeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) im Rathaus der Samtgemeinde Meinersen, Fachbereich Planen & Bauen, Hauptstraße 1, 38536 Meinersen. Für telefonische Rückfragen und Terminvereinbarungen steht während der Dienststunden Frau Schult unter der Telefonnummer 05372-89618 zur Verfügung.
Die vollständigen Bauleitplanunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse www.sg-meinersen.de {{gt}} Wirtschaft und Bauenà Flächennutzungsplan {{gt}} Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Meinersen eingesehen werden.
Auf Wunsch werden der interessierten Öffentlichkeit während der Auslegungsfrist auch Informationen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. bei der Samtgemeinde Meinersen eingereicht werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.