Jede Einwohnerin und jeder Einwohner hat nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, einzelnen, regelmäßig durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
| A) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht. Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen. |
| B) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen. |
| C) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG widersprechen. |
| D) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters -oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen. |
| E) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen. |
Personen, die mit der Übermittlung ihrer Daten einer oder sämtlicher vorgenannter Auskünfte nicht einverstanden sind und widersprechen wollen, können dies in der Meldebehörde der Stadt Oebisfelde-Weferlingen, OT Oebisfelde, Theodor-Müller-Straße 16a, 39646 Oebisfelde-Weferlingen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bringen.
Hierbei ist zu beachten, dass die Abarbeitung der Anliegen zu den oben genannten Sprechzeiten erfolgt und nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Unter folgendem Link können Sie Ihren Termin buchen:
www.stadt-oebisfelde-weferlingen.de
oder per Telefon unter:
039002/480-410
Einwohnerinnen und Einwohner, die eine derartige Erklärung bereits früher bei dieser Meldebehörde abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern. Der Widerspruch gilt bis zur Aufhebung unbefristet.