| Datum | Beschluss-Nr. | Beschluss |
| 18.11.2024 | SROW-325-24-BV | Der Hauptausschuss der Stadt Oebisfelde-Weferlingen stimmt dem Antrag des Vereins Castrum e.V. auf Kostenreduzierung des Benutzungsentgeltes gemäß der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung der Burganlage vom 06.12.2024 bis 08.12.2024 zur Ausrichtung der Burgweihnacht zu. Das zu zahlende Benutzungsentgelt in Höhe von 1.176,00 Euro wird um 50 % reduziert. Somit hat der Oebisfelder Verein Castrum e.V. ein Benutzungsentgelt für die Burganlage in Höhe von 588,00 Euro zu zahlen. |
| 18.11.2024 | SROW-376-24-BV | Der Hauptausschuss der Stadt Oebisfelde-Weferlingen stimmt dem Antrag von Herrn Uwe Schulz auf Kostenbefreiung des Benutzungsentgeltes gemäß der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung des Schützenhauses Oebisfelde am 18.12.2024 zur Ausrichtung eines Weihnachtsessens für bedürftige Bürger zu. Das zu zahlende Benutzungsentgelt in Höhe von 173,00 Euro entfällt. Somit braucht für die Ausrichtung des Weihnachtsessens für bedürftige Bürger kein Benutzungsentgelt bezahlt werden. |
| 18.11.2024 | SROW-393-24-BV | Der Hauptausschuss nimmt die Sachspende – Spielsand - in Höhe von insgesamt 1.511,54 € von der Firma Quarzwerke GmbH Weferlingen für den Spielplatz im OT Walbeck an. |
| 18.11.2024 | SROW-407-24-BV | Der Hauptausschuss nimmt die Sachspende des Fördervereins Grundschule Rätzlingen e.V. für ein Gerätehaus für den Spielplatz an der Grundschule an. |
| 18.11.2024 | SROW-386-24-BV | Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Oebisfelde-Weferlingen stimmt auf Grund des Antrages von der Ortsteilbürgermeisterin Frau Kerstin Dörfel vom 30.10.2024 auf Kostenreduzierung des Benutzungsentgeltes gemäß der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses im OT Ribbensdorf am 23.11.2024 zur Veranstaltung des Sportlerballs zu. Das zu zahlende Benutzungsentgelt in Höhe von 213,00 € wird um 50 % reduziert. Somit hat der Verein SG Klinze/Ribbensdorf ein Benutzungsentgelt in Höhe von 106,50 € zu zahlen. |
| 18.11.2024 | SROW-010-24-GRA | Der Ortschaftsrat Oebisfelde stellt die Entbehrlichkeit des Flurstücks 431/2 (595m²), in der Flur 3 der Gemarkung Oebisfelde fest und der Hauptausschuss stimmt einer Veräußerung per Gebotsverfahren zu. Das Startgebot richtet sich nach dem Bodenrichtwert, in Höhe von 110,00 €/m². |
| 18.11.2024 | SROW-013-24-GRA | Der Hauptausschuss beschließt die Ablehnung des Antrages auf Grunderwerb des Teilflurstücks des Flurstücks 1890, Flur 4, Gemarkung Oebisfelde. |
| 18.11.2024 | SROW-012-24-GRA | Der Hauptausschuss beschließt die Veräußerung eines Teilflurstücks des Flurstücks 107, der Flur 2, in der Gemarkung Bergfriede, zu einem Preis von 2280,00 €, nachdem der Ortschaftsrat Oebisfelde dieses als entbehrlich eingestuft hat. |