Die Kommunalservice Landkreis Börde ist als Anstalt öffentlichen Rechts für die Sammlung und Entsorgung aller Abfälle aus dem Landkreis Börde zuständig. Dafür arbeiten an den Standorten in Wolmirstedt, Wanzleben, Oschersleben, Haldensleben und Oebisfelde etwa 120 Mitarbeitende. Mehr als 30 Abfallsammel- und Transportfahrzeuge sind täglich im Einsatz.
Grundlage der Gebührenkalkulation bildet das Kommunalabgabengesetz Sachsen-Anhalt. Der Kalkulationszeitraum beträgt bis zu 3 Jahre. Nach Ablauf des Zeitraums sind die Gebührensätze zu überprüfen und neu zu kalkulieren. Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass die Kosten im kalkulierten Zeitraum niedriger waren als vorher erwartet, sind die Überschüsse in der Neuen Kalkulation zu berücksichtigen. Das gleiche gilt umgekehrt, wenn die Kosten im kalkulierten Zeitraum höher waren, als vorher erwartet.
Für den Zeitraum 2025 bis 2027 wurde nun durch die Kommunalservice Landkreis Börde AöR eine neue Kalkulation erarbeitet und mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 als Gebührensatzung vom Verwaltungsrat am 16.12.2024 verabschiedet. Als Ergebnis zumeist externer Effekte sind die Gebührensätze anzupassen.
Bereits die direkt anfallenden Kosten für den Fahrzeugbetrieb und Personal steigen inflationsbedingt um 13 %. Auf Grund zu erwartender weiterer Zusatzkosten (z.B. Ausweitung der CO2-Besteuerung auf die Abfallentsorgung) sind jedoch insgesamt deutlich höhere Mehrkosten von fast 21 % gegenüber dem Ansatz der letzten Kalkulation für 2022-2024 einzurechnen. „Sollten wir am Ende weniger bezahlen müssen, als jetzt kalkuliert, werden wir dies bei der nächsten Kalkulation gebührenmindernd berücksichtigen können“, erläuterte KsB-Vorstand Dennis Schulze den Mitgliedern des Verwaltungsrates bei der jüngsten Sitzung, bei der über die neuen Gebührentarife beraten wurde.
Ziel der CO2-Besteuerung, die den EU-Vorgaben folgt und zum Jahr 2024 in Deutschland auch für die Abfallentsorgung eingeführt wurde, ist eine Lenkungswirkung hin zu weniger Abfall und mehr Recycling. Gemäß Bundesabfallanalyse 2021 bestehen trotz der schon bestehenden Getrennterfassungsmöglichkeiten nur etwa 30 bis 50 % des Inhaltes der Restmülltonnen aus unvermeidbaren Abfällen, wie etwa Staubsaugerbeutelinhalten. Im Rest finden sich viel Papier, Verpackungen und sehr viele organische Abfälle. Dafür gibt es auch im Landkreis Börde die deutlich günstigere getrennte Erfassungsmöglichkeit über die Biotonne.
Gemäß den Prinzipien der Abfallgebührensatzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR erfolgt die Erhebung der Gebühren verursachungsgerecht, weshalb die einwohnerbezogene Grundgebühr und die Gebühren für die Leerung der Biotonne in vergleichsweise geringem Umfang steigen müssen, aber die Gebühren für die Leerung der Restabfalltonne wegen der erwarteten Zusatzkosten der Restabfallentsorgung deutlicher stärker ansteigen.
Wegen des aber insgesamt vergleichsweise günstigen Gebührenniveaus im Landkreis Börde bleiben die Zusatzbelastungen überschaubar. Für eine typische dreiköpfige Familie, die auf die Trennung ihrer Abfälle achtet und intensiv die Biotonne nutzt, steigen die Gebühren bei einer angenommenen durchschnittlichen Nutzung von 9 Leerungen der Biotonne und 9 Leerungen der Restabfalltonne von derzeit 166,86 EUR auf 191,70 EUR pro Jahr. Das sind 2,07 EUR mehr pro Monat als bisher. Für einen vergleichbaren Haushalt, der keine Biotonne nutzt und deshalb statistisch 15 Leerungen für Restabfall pro Jahr nutzt, entstehen Mehrkosten von 2,33 EUR pro Monat. Da die genaue Gebührenhöhe der
Restabfall- und Bioabfallgebühren für jedes Grundstück über das Behälter-Identsystem exakt ermittelt wird, kann jeder Bürger durch sein Trennverhalten aktiv gegenwirken.
Die Sperrmüllanlieferung an den Kleinannahmestellen bleibt für Sperrmüll aus Privathaushalten weiterhin gebührenfrei. „Daran halten wir in Ergänzung zur haushaltsnahen Abholung von Sperrmüll auf Anmeldung fest“, erläutert Schulze. „Wir sind davon überzeugt, dass ein breites leicht zugängliches Serviceangebot in unserer Abfallwirtschaft der beste Weg ist, dem Auftreten von illegalen Abfällen vorzubeugen.“ Hierauf zahlt auch das neue Öffnungs- und Erreichbarkeitszeitenkonzept ein.
Detailinformationen sind im Internet oder der überarbeiteten KsB Abfall- und Wertstoffapp zu finden.
Unsere Kleinannahmestellen nehmen nichtgefährliche Abfälle entgegen, die in Privathaushalten anfallen. Die Gebühren mussten zwar teilweise an die aktuellen Entsorgungspreise angepasst werden, aber neben Sperrmüll bleibt auch astiger Grünschnitt weiterhin bis zu einer Menge von 3 cbm je Anlieferung gebührenfrei. Für Rasenschnitt, Laub und andere holzarme Grünabfälle werden Gebühren von 1 EUR je 100 l erhoben.
Der Gesamtgebührenbedarf für die neue Kalkulationsperiode beträgt knapp 13,1 Mio. EUR und wird durch die kalkulierten Gebühren genau gedeckt. „Die Erhebung eines Sicherheitszuschlages ist nicht zulässig. Wenn die Nachkalkulation in 3 Jahren zeigt, dass wir geringere Kosten oder höhere Einnahmen hatten, als wir jetzt erwarten müssen, gibt es jeden Cent mit der dann nächsten Kalkulation zurück. Verspochen.“, sagt Dennis Schulze.
Die Festlegung der neuen Gebührensätze für die nächsten drei Jahre bietet sowohl den Bürgern als auch den Akteuren in der Abfallwirtschaft Planungssicherheit und ist die Voraussetzung für eine kontinuierliche Abfallentsorgung im Landkreis Börde.