| Datum | Beschluss-Nr. | Beschluss |
| 09.04.2024 | SROW-004-24-BLP | Der Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen beschließt, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum 1. Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt, die Stellungnahme gemäß Anlage. Darüber hinaus werden die Stellungnahmen des Ortschaftsrates Kathendorf vom 20.02.2024 und des Ortschaftsrates Eickendorf vom 18.03.2024 vollumfänglich Bestandteil der Stellungnahme der Stadt Oebisfelde-Weferlingen. |
| 09.04.2024 | SROW-061-24-BV | Der Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen beschließt, gemäß § 6 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt die Verkehrsanlage „Kaltendorfer Straße“ gelegen auf den Flurstücken 1612; 1613; 1618 und 1620 der Flur 5 Gemarkung Oebisfelde (rot umrandeter Bereich), nördlich durch die Gemeinde „Am Bahnhof“ und westlich durch die Gemeindestraße „Stürholzgarten“ begrenzt, als Gemeindestraße (Anliegerstraße) gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 3 StrG-LSA zu widmen. Für den Bereich der Flurstücke 1612 und 1620 wird die Nutzung beschränkt (Gehweg). |
| 09.04.2024 | SROW-001-24-BLP | Der Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen beschließt: I. Die während der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „2. Erweiterung des Gewerbegebietes West - Oebisfelde“ (Planzeichnung und Begründung) vom 13.11.2023 bis 14.12.2023 vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen, sowie die Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB, hat der Stadtrat geprüft. Die Abwägung erfolgt gemäß Anlage (Abwägungstabelle Seite 1 - Seite 9). II. Die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „2. Erweiterung des Gewerbegebietes West - Oebisfelde“ bestehend aus Planzeichnung und Begründung wird in der Fassung Dezember 2023 in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen. Geltungsbereich: Das Plangebiet (Gemarkung Oebisfelde, Flur 5, Flurstück 1622) für die vorgesehene Betriebserweiterung befindet sich im Westen des bebauten Stadtgebietes von Oebisfelde auf Teilflächen des ehemaligen kirchlichen Friedhofs. Die verbindliche Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen. Gesamtfläche des Änderungs- und Ergänzungsbereichs : 5.972 qm |
| 09.04.2024 | SROW-026-23-BLP | Der Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen beschließt: I. Die während der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Apfelweg“ in der Ortschaft Oebisfelde, Stadt Oebisfelde-Weferlingen (Planzeichnung und Begründung) vom 13.11.2023 bis 14.12.2023 vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen, sowie die Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB, hat der Stadtrat geprüft. Die Abwägung erfolgt gemäß Anlage (Abwägungstabelle Seite 1 - Seite 6). II. Die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Apfelweg“ in der Ortschaft Oebisfelde, Stadt Oebisfelde-Weferlingen bestehend aus Planzeichnung und Begründung wird in der Fassung Dezember 2023 in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen. Geltungsbereich: Flurstücke 11 und 152 (teilweise), Flur 8, Gemarkung Oebisfelde, in Größe von 1.605 qm. An das Plangebiet grenzt allseits Wohnbebauung an. |
| 09.04.2024 | SROW-003-24-BLP | 1. Der Stadtrat beschließt, den erarbeiteten Entwurf der 2. Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Oebisfelde „Badekuhle“ im Ortsteil Wassensdorf bestehend aus Planzeichnung und Begründung, in der vorliegenden Fassung (Stand Dezember 2023) zu billigen. 2. Der Entwurf der 2. Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Oebisfelde „Badekuhle“ im Ortsteil Wassensdorf, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. |
| 09.04.2024 | SROW-007-24-BLP | 1. Der Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen beschließt, den erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Promenade“ in der Ortschaft Oebisfelde mit örtlicher Bauvorschrift (Entwurf - Februar 2024) zu billigen. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Promenade“ in der Ortschaft Oebisfelde mit örtlicher Bauvorschrift bestehend aus Planzeichnung und Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. |
| 09.04.2024 | SROW-002-24-BLP | 1. Der Stadtrat beschließt, den erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Badekuhle“ im Ortsteil Wassensdorf, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, in der vorliegenden Fassung (Stand Dezember 2023) zu billigen. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Badekuhle“ im Ortsteil Wassensdorf, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. |
| 09.04.2024 | SROW-005-24-BLP | Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Beschlusses SROW-009-23-BLP. |
| 09.04.2024 | SROW-006-24-BLP | 1. Der Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen beschließt, den erarbeiteten 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Im Sande II“ in der Ortschaft Walbeck - vorzeitiger Bebauungsplan im Verfahren nach § 13a i.V.m. § 13b BauGB einschließlich einer Vorprüfung nach § 13a Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 215a BauGB, bestehend aus Planentwurf und Begründung, in der vorliegenden Fassung (Stand: März 2024) zu billigen. 2. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Im Sande II“ in der Ortschaft Walbeck bestehend aus Planzeichnung und Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. |
| 09.04.2024 | SROW-309-23-BV | Der Stadtrat bestätigt den Jahresabschluss der Stadt Oebisfelde-Weferlingen zum Stichtag 31.12.2014. |
| 09.04.2024 | SROW-308-23-BV | Der Stadtrat erteilt der ehemaligen Bürgermeisterin, Frau Silke Wolf für das Haushaltsjahr 2014 die Entlastung. |
| 09.04.2024 | SROW-053-24-BV | Der Stadtrat bestätigt den Jahresabschluss der Stadt Oebisfelde-Weferlingen zum Stichtag 31.12.2015. |
| 09.04.2024 | SROW-051-24-BV | Der Stadtrat erteilt der ehemaligen Bürgermeisterin, Frau Silke Wolf für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung. |
| 09.04.2024 | SROW-054-24-BV | Der Stadtrat bestätigt den Jahresabschluss der Stadt Oebisfelde-Weferlingen zum Stichtag 31.12.2016. |
| 09.04.2024 | SROW-052-24-BV | Der Stadtrat erteilt der ehemaligen Bürgermeisterin, Frau Silke Wolf für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung. |
| 09.04.2024 | SROW-059-24-BV | Der Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen beschließt das Haushaltskonsolidierungs-konzept zum Haushalt 2024 und Folgejahre. |
| 09.04.2024 | SROW-056-24-BV | Der Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen beschließt die Haushaltssatzung 2024 in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage. |
| 09.04.2024 | SROW-060-24-BV | Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer gemäß Anlage. |
| 09.04.2024 | SROW-022-24-BV | Der Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen gibt sein Einvernehmen zur Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung 2024 zwischen dem Landkreis Börde und dem DRK Kreisverband „Altmark West“ e.V., Klötze für die Kindertageseinrichtung ITE „Wiesenhüpfer“ in Weddendorf. |
| 09.04.2024 | SROW-030-24-BV | Der Stadtrat beschließt, den Beschluss Nr. SROW-176-23-BV in den folgenden neuen Beschluss umzuwandeln: Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, die Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte „Mühlenstrolche“ in Etingen zu beantragen. |
| 09.04.2024 | SROW-042-24-BV | Der Stadtrat Oebisfelde-Weferlingen bestellt das Stadtratsmitglied Christiane Schütrumpf in den Aufsichtsrat der Wohnungsbau-GmbH Oebisfelde. |
| 09.04.2024 | SROW-019-24-BV | Der Stadtrat beschließt, für die anstehende Kommunalwahl eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 16,00€ für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses je Sitzung und 50,00€ für die Mitglieder des Wahlvorstandes für den Wahltag. |
| 09.04.2024 | SROW-069-24-BV | Der Stadtrat beschließt, das Erfrischungsgeld für die Mitglieder der gefährdeten Wahlvorstände der Europawahl auf 50,00 € zu erhöhen. |
| 09.04.2024 | SROW-073-24-BV | Der Stadtrat beschließt, Herrn Marc Blanck als Standesbeamten zur Vornahme von Eheschließungen auf jederzeitigen Widerruf zu bestellen. |
| 09.04.2024 | SROW-072-24-BV | Der Stadtrat beschließt, den Ortswehrleiter, Kam. Frank Hintersdorf in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zu berufen. |
| 09.04.2024 | SROW-067-24-BV | Der Stadtrat beschließt, den Ortswehrleiter, Kam. Christoph Fuchs in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zu berufen. |
| 09.04.2024 | SROW-043-24-BV | Der Stadtrat beschließt, den Ortswehrleiter, Kam. Alexander Löv, in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zu berufen. |
| 09.04.2024 | SROW-044-24-BV | Der Stadtrat beschließt, den stellvertretenden Ortswehrleiter, Kam. Jekaterina Pfennig, in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zu berufen. |