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Mitteilungsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen
Ausgabe 4/2024
Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Badekuhle“ im Ortsteil Wassensdorf, Stadt Oebisfelde-Weferlingen

Der vom Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen in der Sitzung am 08.04.2024 [Beschluss-Nr.: SROW-002-24-BLP] gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes „Badekuhle“ im Ortsteil Wassensdorf, Stadt Oebisfelde-Weferlingen bestehend aus Planentwurf und Begründung sowie

Folgende Arten umweltbezogener Informationen

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Umweltbericht zum Bebauungsplan „Badekuhle“ im Ortsteil Wassensdorf – Stadt Oebisfelde-Weferlingen

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Umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Sie enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Schutzgütern:

1.

Boden / Fläche

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Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht

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Aussagen zum Schutzgut zur erforderlichen Untersuchung von Bodenbelastungen und zu Kampfmitteln in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 10.11.2023

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Aussagen zu Untergrundverhältnissen und Hydrogeologie in der Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 08.11.2023

2.

Tiere und Pflanzen/Biotoptypen:

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Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht

3.

Wasser

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Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht

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Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 10.11.2023

4.

Landschaft

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Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht

5.

Klima und Luft

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Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht

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Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 10.11.2023

6.

Mensch

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Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht

7.

Kultur- und Sachgüter

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Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht

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Information zu archäologischen Belangen in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 20.10.2023

8.

Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile nach BNatSchG und NatSchG LSA

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Aussagen zu Bestand und Bewertung sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht

liegt in der Zeit vom

19.04.2024 bis einschließlich 25.05.2024

im Internet auf der Homepage der Stadt www.stadt-oebisfelde-weferlingen.de unter dem Punkt Wirtschaft & Bauen Städtebauliche Planung Bebauungspläne und in der Stadt Oebisfelde-Weferlingen, Oebisfelde, Lange Straße 20 (Burg- Pferdekopfhaus) Bauamt, Zimmer 6, 39646 Oebisfelde-Weferlingen, während folgender Zeiten

Montag

09:00-12:00 Uhr

Dienstag

09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch

nach Vereinbarung

Donnerstag

09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

Freitag

nach Vereinbarung

oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Bebauungsplan wird nach § 8 Abs. 3 aufgestellt.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst das Flurstück 156/1 und die als Straße gewidmeten Flurstücke 1250, 1251 und 1252 teilweise der Flur 8, Gemarkung Wassensdorf mit einer Größe von 26.253 qm.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden von der Südgrenze der Flurstücke 26/1 und 1186

im Osten von der Westgrenze der Flurstücke 1193, 1194 und 1195

im Süden von der Nordgrenze der Flurstücke 336 und 337

im Westen von der Ostgrenze des Flurstücks 31/1

(alle vorgenannten Flurstücke Flur 8, Gemarkung Wassensdorf)

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, elektronisch per E-Mail an: i.angermann@stadt-oebisfelde-weferlingen.de oder zur Niederschrift abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen sind der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung zu entnehmen.

Oebisfelde-Weferlingen, 08.04.2024
- Siegel -
gez. Marc Blanck
Bürgermeister