Der vom Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen in der Sitzung am 08.04.2024 [Beschluss-Nr.: SROW-002-24-BLP] gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes „Badekuhle“ im Ortsteil Wassensdorf, Stadt Oebisfelde-Weferlingen bestehend aus Planentwurf und Begründung sowie
| Folgende Arten umweltbezogener Informationen | |
| - | Umweltbericht zum Bebauungsplan „Badekuhle“ im Ortsteil Wassensdorf – Stadt Oebisfelde-Weferlingen |
| - | Umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB |
Sie enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Schutzgütern:
| 1. | Boden / Fläche |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| - | Aussagen zum Schutzgut zur erforderlichen Untersuchung von Bodenbelastungen und zu Kampfmitteln in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 10.11.2023 |
| - | Aussagen zu Untergrundverhältnissen und Hydrogeologie in der Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 08.11.2023 |
| 2. | Tiere und Pflanzen/Biotoptypen: |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| 3. | Wasser |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| - | Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 10.11.2023 |
| 4. | Landschaft |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| 5. | Klima und Luft |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| - | Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 10.11.2023 |
| 6. | Mensch |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| 7. | Kultur- und Sachgüter |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| - | Information zu archäologischen Belangen in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 20.10.2023 |
| 8. | Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile nach BNatSchG und NatSchG LSA |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
liegt in der Zeit vom
19.04.2024 bis einschließlich 25.05.2024
im Internet auf der Homepage der Stadt www.stadt-oebisfelde-weferlingen.de unter dem Punkt Wirtschaft & Bauen Städtebauliche Planung Bebauungspläne und in der Stadt Oebisfelde-Weferlingen, Oebisfelde, Lange Straße 20 (Burg- Pferdekopfhaus) Bauamt, Zimmer 6, 39646 Oebisfelde-Weferlingen, während folgender Zeiten
| Montag | 09:00-12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr |
| Mittwoch | nach Vereinbarung |
| Donnerstag | 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr |
| Freitag | nach Vereinbarung |
oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Bebauungsplan wird nach § 8 Abs. 3 aufgestellt.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 156/1 und die als Straße gewidmeten Flurstücke 1250, 1251 und 1252 teilweise der Flur 8, Gemarkung Wassensdorf mit einer Größe von 26.253 qm.
| Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: | |
| • | im Norden von der Südgrenze der Flurstücke 26/1 und 1186 |
| • | im Osten von der Westgrenze der Flurstücke 1193, 1194 und 1195 |
| • | im Süden von der Nordgrenze der Flurstücke 336 und 337 |
| • | im Westen von der Ostgrenze des Flurstücks 31/1 |
(alle vorgenannten Flurstücke Flur 8, Gemarkung Wassensdorf)
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, elektronisch per E-Mail an: i.angermann@stadt-oebisfelde-weferlingen.de oder zur Niederschrift abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen sind der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung zu entnehmen.