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Mitteilungsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen
Ausgabe 6/2024
Aus dem Stadtrat
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Vom Stadtrat gefasste Beschlüsse

Datum: 07.05.2024

Beschluss-Nr.: SROW-115-24-BV

Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen beschließt die Aufhebung des Beschlusses SROW-215-23-BV.

04.06.2024

SROW-087-24-BV

Der Stadtrat beschließt die Anwendung folgender Erleichterungen zur Erstellung des Jahresabschlusses 2022 sowie den Umsetzungsplan zur Erstellung und Anmeldung zur Prüfung beim Rechnungsprüfungsamt:Erleichterungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß der Runderlässe vom 15.10.2020, 22.04.2022 und 02.04.2024

  • Verzicht auf die gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 KomHVO vorzunehmenden körperlichen Bestandsaufnahmen (Inventuren).

  • Verzicht auf außerplanmäßige Ab- und Zuschreibungen gemäß § 40 Abs. 3 KomHVO im Zuge des Verzichts auf die körperliche Bestandsaufnahme.

  • Verzicht auf die Aufstellung nicht bilanzierter Vorbelastungen, die eine Belastung der Haushaltsjahre bis 2022 darstellen.

  • Die Mittel der Investitionspauschale werden abweichend vom Runderlass vom 09.07.2020 ausschließlich im Sonderposten “Pauschale Zuwendungen“ bilanziert.

Umsetzungsplan: Erstellung und Anmeldung der noch offenen Jahresabschlüsse zur Prüfung beim Rechnungsprüfungsamt- Jahresabschluss 2022 bis 30.06.2024- Jahresabschluss 2023 bis 31.12.2024

04.06.2024

SROW-121-24-BV

Der Stadtrat beschließt die Prioritätenliste 2025 Investitionen mit den gemäß Anlage festgelegten Prioritäten.

04.06.2024

SROW-130-24-BV

Der Stadtrat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oebisfelde-Weferlingen gemäß Anlage.

04.06.2024

SROW-123-24-BV

Der Stadtrat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der Stadt Oebisfelde-Weferlingen gemäß Anlage.

04.06.2024

SROW-126-24-BV

Der Stadtrat Oebisfelde-Weferlingen beschließt die Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Oebisfelde-Weferlingen gemäß Anlage.

04.06.2024

SROW-116-24-BV

Der Stadtrat beschließt, die Stelle Politesse / Politeur im Umfang von 24,00 Wochenstunden – Entgeltgruppe 4 der Anlage 1 zum TVöD (Entgeltordnung VKA) unbefristet im Stellenplan unter Ansatz der notwendigen Personalaufwendungen zu belassen.

04.06.2024

SROW-133-24-BV

Der Stadtrat beschließt den Ortswehrleiter, Kam. Gordon Arndt in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zu berufen.

04.06.2024

SROW-134-24-BV

Der Stadtrat beschließt, den stellv. Ortswehrleiter, Kam. Falko Behrens in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zu berufen.

04.06.2024

SROW-011-24-BLP

1. Der Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen beschließt, den erarbeiteten 3. Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Oebisfelde-Weferlingen, bestehend aus Begründung, Kartenwerken, Umweltbericht und dem PVFA-Konzept als Anlage, in der vorliegenden Fassung (Stand April 2024) zu billigen.

2. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Oebisfelde-Weferlingen bestehend aus Begründung, Kartenwerken, Umweltbericht und dem PVFA-Konzept als Anlage ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.Die Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

04.06.2024

SROW-245-23-BV

Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung des integrierten überörtlichen Entwicklungskonzeptes gemäß Anlage.

04.06.2024

SROW-008-24-BLP

Der Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen beschließt:

I. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Im Sande II“ in der Ortschaft Walbeck, Stadt Oebisfelde-Weferlingen (Planzeichnung und Begründung einschließlich Vorprüfung nach § 13a Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 215a BauBG) vom 19.04.2024 bis 25.05.2024 vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen, sowie die Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB hat der Stadtrat geprüft.Die Abwägung erfolgt gemäß Anlage (Abwägungstabelle Seite 1 – Seite 13).

II. Der Bebauungsplan „Im Sande II“ in der Ortschaft Walbeck, Stadt Oebisfelde-Weferlingen bestehend aus Planzeichnung und Begründung einschließlich Vorprüfung nach § 13a Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 215a BauBG wird in der Fassung Stand Mai 2024 in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen.

III. Das Amt für Planung und Umwelt des Landkreises Börde ist über das durch Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB bewirkte In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes zu informieren.

Geltungsbereich: An das Plangebiet (Gemarkung Walbeck, Flur 4, Flurstücke 6/1, 19/2, 19/4, 21/1, 21/3, 374 – teilweise und 396) für die bedarfsgerechte Erweiterung der Pflegestation grenzt nördlich der Bebauungsplan „Im Sande“ an. Die verbindliche Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.Gesamtfläche des Plangebietes : 15.623 qm

04.06.2024

SROW-010-24-BLP

Der Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen beschließt:

I. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Promenade“ in der Ortschaft Oebisfelde, Stadt Oebisfelde-Weferlingen mit örtlicher Bauvorschrift (Planzeichnung und Begründung) vom 19.04.2024 bis 25.05.2024 vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen, sowie die Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB hat der Stadtrat geprüft.

Die Abwägung erfolgt gemäß Anlage (Abwägungstabelle Seite 1 – Seite 20).

II. Der Bebauungsplan „Promenade“ in der Ortschaft Oebisfelde, Stadt Oebisfelde-Weferlingen mit örtlicher Bauvorschrift bestehend aus Planzeichnung und Begründung wird in der Fassung Stand Mai 2024 in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen.

III. Das Amt für Planung und Umwelt des Landkreises Börde ist über das durch Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB bewirkte In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes zu informieren.Geltungsbereich:Die verbindliche Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.Gesamtfläche des Plangebietes : 49.994 qm

04.06.2024

SROW-009-24-BLP

Der Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen beschließt:

I. Die während der öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Oebisfelde „Badekuhle“ im Ortsteil Wassensdorf, Stadt Oebisfelde-Weferlingen (Planzeichnung und Begründung) vom 19.04.2024 bis 25.05.2024 vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen, sowie die Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB hat der Stadtrat geprüft.Die Abwägung erfolgt gemäß Anlage 1 – Abwägungstabelle.

II. Die 2. Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Oebisfelde „Badekuhle“ im Ortsteil Wassensdorf, Stadt Oebisfelde-Weferlingen bestehend aus Planzeichnung und Begründung wird in der Fassung von Mai 2024 in der vorliegenden Form gebilligt und festgestellt.

III. Das Amt für Planung und Umwelt des Landkreises Börde ist über das durch Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB bewirkte In-Kraft-Treten der Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes zu informieren.Die verbindliche Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.Fläche des Änderungsbereiches gesamt: 2,58 ha

04.06.2024

SROW-167-24-BV

Der Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen beschließt gemäß Kommunalabgabengesetz des LSA in der zurzeit gültigen Fassung die Neufassung des Allgemeinen Tarifes für die Versorgung mit Wasser für die Ortsteile Bergfriede, Breitenrode, Buchhorst, Gehrendorf, Niendorf, Oebisfelde, Wassensdorf und Weddendorf der Stadt Oebisfelde-Weferlingen gemäß Anlage. Die Neufassung tritt zum 01.07.2024 in Kraft.

04.06.2024

SROW-166-24-BV

Gebührenanpassung bei Schmutzwasser von 2,65 €/m³ auf 3,43 €/m³. Der monatliche Verrechnungspreis erhöht sich von 12,90 Euro/Monat auf 14,90 Euro/Monat.

04.06.2024

SROW-166-24-BV

- Schmutzwasserabgabensatzung –

Aufgrund der §§ 8 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. April 2024 (GVBl. LSA S. 96) und der §§ 5, 6, 6b, 6c, und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. S. 405), Zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712) beschließt der Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen in seiner Sitzung am 04.06.2024 folgende 2. Änderung der Satzung:

Artikel I - Satzungsänderung§ 14 erhält folgende neue Fassung:

„§ 14 Gebührensätze

(1) Die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,43 € je m³.(

2) Weiterhin erhebt die Stadt eine monatliche Grundgebühr je Hausanschluss. Die Grundgebühr beträgt für jede Messeinrichtung der

Zählergröße

Grundpreis/Monat

Q3 4

14,90 €

Q3 10

35,76 €

Q3 16

59,60 €

Q3 63

238,40 €

Q3 100

357,60 €

Artikel II - Inkrafttreten

Die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasseranlage in der Stadt Oebisfelde-Weferlingen tritt am 01.07.2024 in Kraft.