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Mitteilungsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen
Ausgabe 8/2024
Aus dem Stadtrat
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Vom Stadtrat gefasste Beschlüsse

Datum

Beschluss-Nr.

Beschluss

08.07.2024

SROW-079-24-BV

Der Stadtrat trifft durch Beschluss folgende Entscheidung:

Einwendungen gegen die Wahl zum Stadtrat Oebisfelde-Weferlingen liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

08.07.2024

SROW-199-24-BV

Der Stadtrat beschließt die Richtlinie zur digitalen Ratsarbeit gemäß Anlage.

08.07.2024

SROW-149-24-BV

Der Stadtrat trifft durch Beschluss folgende Entscheidung:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat Bösdorf liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

08.07.2024

SROW-184-24-BV

Der Stadtrat trifft durch Beschluss folgende Entscheidung:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat Döhren liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

08.07.2024

SROW-185-24-BV

Der Stadtrat trifft durch Beschluss folgende Entscheidung:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat Eickendorf liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

08.07.2024

SROW-186-24-BV

Der Stadtrat trifft durch Beschluss folgende Entscheidung:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat Eschenrode liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

08.07.2024

SROW-187-24-BV

Der Stadtrat trifft durch Beschluss folgende Entscheidung:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat Etingen liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

08.07.2024

SROW-188-24-BV

Der Stadtrat trifft durch Beschluss folgende Entscheidung:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat Everingen liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

08.07.2024

SROW-189-24-BV

Der Stadtrat trifft durch Beschluss folgende Entscheidung:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat Hödingen liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

08.07.2024

SROW-190-24-BV

Der Stadtrat trifft durch Beschluss folgende Entscheidung:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat Hörsingen liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

08.07.2024

SROW-191-24-BV

Der Stadtrat trifft durch Beschluss folgende Entscheidung:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat Kathendorf liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

08.07.2024

SROW-192-24-BV

Der Stadtrat trifft durch Beschluss folgende Entscheidung:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat Oebisfelde liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

08.07.2024

SROW-193-24-BV

Der Stadtrat trifft durch Beschluss folgende Entscheidung:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat Rätzlingen liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

08.07.2024

SROW-194-24-BV

Der Stadtrat trifft durch Beschluss folgende Entscheidung:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat Schwanefeld liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

08.07.2024

SROW-195-24-BV

Der Stadtrat trifft durch Beschluss folgende Entscheidung:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat Seggerde liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

08.07.2024

SROW-196-24-BV

Der Stadtrat trifft durch Beschluss folgende Entscheidung:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat Siestedt liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

08.07.2024

SROW-197-24-BV

Der Stadtrat trifft durch Beschluss folgende Entscheidung:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat Walbeck liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

08.07.2024

SROW-198-24-BV

Der Stadtrat trifft durch Beschluss folgende Entscheidung:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat Weferlingen liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

08.07.2024

SROW-012-24-BLP

Der Stadtrat beschließt:

I. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Badekuhle“ im Ortsteil Wassensdorf (Planzeichnung und Begründung) vom 13.11.2023 bis 14.12.2024 vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen, sowie die Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat geprüft.

Die Abwägung erfolgt gemäß Anlage (Abwägungstabelle Seite 1 – Seite 12).

II. Der Bebauungsplan „Badekuhle“ im Ortsteil Wassensdorf bestehend aus Planzeichnung und Begründung in der Fassung Stand Juni 2024 wird in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen.

III. Das Amt für Planung und Umwelt des Landkreises Börde ist über das durch Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB bewirkte In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes zu informieren.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich am nördlichen Ortsrand von Wassensdorf westlich der Landesstraße L 22. Die verbindliche Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.

Gesamtfläche des Plangebietes: 26.253 qm