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Wir in Radolfshausen
Ausgabe 1/2024
Rathaus aktuell
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1. Nachtrag zur Aufwandsentschädigungssatzung der Samtgemeinde Radolfshausen

1. Nachtrag zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, Verdienstausfallentschädigungen und Auslagenersatz an Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige der Samtgemeinde Radolfshausen (Aufwandsentschädigungssatzung)

Aufgrund der §§ 10 Abs. 1, 44 Abs. 1 Satz 3 und 55 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Oktober 2023 (Nds. GVBl. S. 250), hat der Rat der Samtgemeinde Radolfshausen in seiner Sitzung am 19.12.2023 folgenden 1. Nachtrag zur Aufwandsentschädigungssatzung beschlossen:

Artikel I

§ 6 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

§ 6

Aufwandsentschädigungen der Ehrenbeamten und sonstigen Feuerwehrfunktionsträger

(1) Die Ehrenbeamten, sowie die sonstigen Feuerwehrfunktionsträger erhalten als Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls monatliche Aufwandsentschädigungen. Diese betragen für

a) die/den Gemeindebrandmeister/in

140,00 €

b) die/den stellvertretende/n Gemeindebrandmeister/in

60,00 €

c) die/den Ortsbrandmeister/in einer Stützpunktfeuerwehr

60,00 €

d) die/den stellv. Ortsbrandmeister/in einer Stützpunktfeuerwehr

20,00 €

e) die/den Ortsbrandmeister/in einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung

60,00 €

f) die/den stellv. Ortsbrandmeister/in einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung

20,00 €

g) die/den Gerätewart/in einer Stützpunktfeuerwehr

30,00 €

h) die/den Gerätewart/in einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung

20,00 €

i) die/den Gemeindesicherheitsbeauftragte/n

10,00 €

j) die/den Gemeindejugendwart/in

30,00 €

k) die/den stellv. Gemeindejugendwart/in

15,00 €

l) die/den Jugendwart/in der Ortsfeuerwehren je

20,00 €

m) die/den Kinderfeuerwehrwart/in der Ortsfeuerwehren je

20,00 €

n) die/den Gemeindeatemschutzwart/in

10,00 €

o) die/den Gemeindefunkwart/in

20,00 €

p) die/den Gemeindekleiderwart/in

10,00 €

Artikel II

Artikel I tritt mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft.

Ebergötzen, 19.12.2023 (L.S.)
gez. Behre
Samtgemeindebürgermeister