Die Samtgemeinde Radolfshausen betreibt in den Orten
Bernshausen
Ebergötzen
Holzerode
Mackenrode
Seeburg
Waake
kommunale Friedhöfe als eigene Einrichtung.
Für die Nutzung der Friedhöfe werden Gebühren erhoben, die regelmäßig neu zu kalkulieren sind. Die letzte Berechnung erfolgte 2021, so dass die gestiegenen Kosten nun in einer neuen Kalkulation mit Wirkung zum 01.01.2025 Berücksichtigung fanden. In seiner Sitzung am 19.12.2024 hat der Samtgemeinderat die moderate Anpassung um wenige Prozentpunkte beschlossen und der geänderte Gebührentarif wurde im Amtsblatt des Landkreises Göttingen am 19.12.2024 veröffentlicht.
Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBL. S. 576) in der zurzeit gültigen Fassung und der §§ 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 20.04.2017 (Nds. GVBL S. 121) in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Samtgemeinde Radolfshausen in seiner Sitzung am 17.12.2024 den folgenden 8. Nachtrag zur Friedhofsabgabensatzung beschlossen:
Der Gebührentarif zu § 1 Abs. 3 der Satzung wird gemäß der Anlage geändert.
Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Göttingen, Nr. 56, Seite 1451 f vom 19.12.2024
gültig ab 01.01.2025
| 1. Kinderreihengrab | 556,00 € |
| 2. Einzelreihengrab [eine Grabstelle] | 905,00 € |
| 3. Rasenreihengrab [eine Grabstelle] | 1.069,00 € |
| 4. Doppelreihengrab [zwei Grabstellen] | 1.615,00 € |
| 5. Urnenreihengrab | 506,00 € |
| 6. anonymes Urnenreihengrab | 539,00 € |
| 7. Für die Verlängerung der Nutzungszeit ist die Gebühr anteilig nach Anzahl der Jahre zu entrichten. |
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| 8. Die Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Verlängerung der Nutzungszeit beträgt | 57,00 € |
| II. Für die Beisetzungen sind zu entrichten Gebühr | |
| 1. Erdbeisetzung |
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| 1.1 in einem Einzelreihengrab / Rasenreihengrab | 355,00 € |
| Einzelgrab samstags | 533,00 € |
| 1.2 in einem Doppelreihengrab | 482,00 € |
| Doppelgrab samstags | 723,00 € |
| 2. Urnenbeisetzung |
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| 2.1 in einem Urnenreihengrab, anonymen Urnenreihengrab | 126,00 € |
| Urnengrab samstags | 190,00 € |
| III. Benutzung von Friedhofskapellen und Sargräumen Gebühr | |
| Benutzung der Friedhofskapelle incl. Sargraum | 250,00 € |
| IV. Genehmigung zur Errichtung von Grabdenkmalen und Einfassungen Gebühr | |
| 1. Errichtung eines liegenden Grabmales | 57,00 € |
| 2. Errichtung eines stehenden Grabmales | 144,00 € |
| V. Abräumen und Abnehmen von Gräbern und Grabdenkmalen Gebühr | |
| 1. Abräumen einer Einzelgrabstelle | 242,00 € |
| 2. Abräumen einer Rasenreihengrabstelle | 134,00 € |
| 3. Abräumen einer Doppelgrabstelle | 353,00 € |
| 4. Abräumen einer Urnengrabstätte | 134,00 € |
VI. Umbettungen und Aushebungen Gebühr
1. Die Gebühr wird nach tatsächlichem Aufwand festgesetzt