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Wir in Radolfshausen
Ausgabe 1/2025
Rathaus aktuell
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Rathaus aktuell

neu kalkuliert und zum 01.01.2025 angepasst

Die Samtgemeinde Radolfshausen betreibt in den Orten

Bernshausen

Ebergötzen

Holzerode

Mackenrode

Seeburg

Waake

kommunale Friedhöfe als eigene Einrichtung.

Für die Nutzung der Friedhöfe werden Gebühren erhoben, die regelmäßig neu zu kalkulieren sind. Die letzte Berechnung erfolgte 2021, so dass die gestiegenen Kosten nun in einer neuen Kalkulation mit Wirkung zum 01.01.2025 Berücksichtigung fanden. In seiner Sitzung am 19.12.2024 hat der Samtgemeinderat die moderate Anpassung um wenige Prozentpunkte beschlossen und der geänderte Gebührentarif wurde im Amtsblatt des Landkreises Göttingen am 19.12.2024 veröffentlicht.

8. Nachtrag

zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der

Samtgemeinde Radolfshausen (Friedhofsabgabensatzung)

Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBL. S. 576) in der zurzeit gültigen Fassung und der §§ 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 20.04.2017 (Nds. GVBL S. 121) in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Samtgemeinde Radolfshausen in seiner Sitzung am 17.12.2024 den folgenden 8. Nachtrag zur Friedhofsabgabensatzung beschlossen:

Artikel I

Der Gebührentarif zu § 1 Abs. 3 der Satzung wird gemäß der Anlage geändert.

Artikel II

Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Ebergötzen, 17.12.2024
gez. Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister

Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Göttingen, Nr. 56, Seite 1451 f vom 19.12.2024

Gebührentarif zum 8. Nachtrag der Friedhofsabgabensatzung

für die Friedhöfe der Samtgemeinde Radolfshausen vom 17.12.2024

gültig ab 01.01.2025

I. Überlassung von Reihen- und Urnengrabstätten Gebühr

1. Kinderreihengrab

556,00 €

2. Einzelreihengrab [eine Grabstelle]

905,00 €

3. Rasenreihengrab [eine Grabstelle]

1.069,00 €

4. Doppelreihengrab [zwei Grabstellen]

1.615,00 €

5. Urnenreihengrab

506,00 €

6. anonymes Urnenreihengrab

539,00 €

7. Für die Verlängerung der Nutzungszeit ist die Gebühr anteilig nach Anzahl der Jahre zu entrichten.

8. Die Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Verlängerung der Nutzungszeit beträgt

57,00 €

II. Für die Beisetzungen sind zu entrichten Gebühr

1. Erdbeisetzung

1.1 in einem Einzelreihengrab / Rasenreihengrab

355,00 €

Einzelgrab samstags

533,00 €

1.2 in einem Doppelreihengrab

482,00 €

Doppelgrab samstags

723,00 €

2. Urnenbeisetzung

2.1 in einem Urnenreihengrab, anonymen Urnenreihengrab

126,00 €

Urnengrab samstags

190,00 €

III. Benutzung von Friedhofskapellen und Sargräumen Gebühr

Benutzung der Friedhofskapelle incl. Sargraum

250,00 €

IV. Genehmigung zur Errichtung von Grabdenkmalen und Einfassungen Gebühr

1. Errichtung eines liegenden Grabmales

57,00 €

2. Errichtung eines stehenden Grabmales

144,00 €

V. Abräumen und Abnehmen von Gräbern und Grabdenkmalen Gebühr

1. Abräumen einer Einzelgrabstelle

242,00 €

2. Abräumen einer Rasenreihengrabstelle

134,00 €

3. Abräumen einer Doppelgrabstelle

353,00 €

4. Abräumen einer Urnengrabstätte

134,00 €

VI. Umbettungen und Aushebungen Gebühr

1. Die Gebühr wird nach tatsächlichem Aufwand festgesetzt