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Wir in Radolfshausen
Ausgabe 1/2025
Rathaus aktuell
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Rathaus aktuell

neu kalkuliert und zum 01.01.2025 angepasst

Der Oberbegriff Abwassergebühren beinhaltet die Gebühren für die Entsorgung von Schmutzwasser, sowie die Gebühren für die Entsorgung von Regenwasser.

Die Samtgemeinde Radolfshausen ist Trägerin der Schmutz- und Regenwasserbeseitigung in ihrem Gebiet.

Das Schmutzwasser wird durch das Abwasserkanalsystem der Abwasserverbände „Abwasserverband Seeburger See“ und „Katlenburg-Lindau“ in die jeweilige Kläranlage zur Reinigung geleitet.

Das Regenwasser gelangt von den versiegelten Flächen der Grundstücke, über das Kanalnetz der Samtgemeinde in die nahegelegenen Flüsse und Bäche.

Die Kosten für Kanalbau und Unterhaltung, sowie für die Reinigung des Schmutzwassers in den Kläranlagen, sind regelmäßig neu zu kalkulieren und dann an die Nutzer weiter zu geben.

Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 die neue Gebührenkalkulation beraten und die Anpassung mit Wirkung zum 01.01.2025 beschlossen.

Bisher wurden pro m² versiegelter Fläche für die Entsorgung von Regenwasser von den privaten Grundstücken 0,33 €/Jahr erhoben. Ab dem 01.01.2025 wird diese Gebühr auf 0,35 € pro m² pro Jahr angehoben.

Die Schmutzwassergebühr lag seit über 20 Jahren, seit der Umstellung von DM auf Euro, bei 2,55 € pro m³ eingeleitetes Schmutzwasser.

In 2020 konnte sogar noch eine leichte Reduzierung auf 2,50 € pro m³ festgelegt werden.

Im Wesentlichen werden beim Schmutzwasser die Kosten vom Abwasserverband Seeburger See weiter gegeben, der als Träger des Abwasserkanalsystems in fast allen Orten, sowie als Betreiber der Kläranlage in Rollshausen, den größten Teil der Kosten trägt, und dann direkt an die Samtgemeinde zur Gebührenerhebung weiter gibt.

Ende 2024 fand beim Abwasserverband eine umfangreiche Neukalkulation der dortigen Kosten statt, so dass der von dort erhobene Betrag spürbar angehoben werden musste.

Diese Erhöhung ist nun von der Samtgemeinde mit Ratsbeschluss und Satzungsänderung an die Bürger weiter zu geben.

Damit steigen die Schmutzwassergebühren von bisher 2,50 /m³ auf zukünftig 3,22 € /m³.

Im Vergleich zu den umliegenden Kommunen bewegt sich dieser Wert aber noch im unteren Drittel und es ist nicht ganz zu verkennen, dass die Gebühren in den letzten über 20 Jahren sehr gering waren.

5. Nachtrag zur Satzung

über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung in der Samtgemeinde Radolfshausen (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung)

Auf Grund der §§ 10, 11 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in den jeweils gültigen Fassungen, hat der Rat der Samtgemeinde Radolfshausen in seiner Sitzung am 17.12.2024 folgenden 5. Nachtrag zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung beschlossen:

Artikel I

§ 16 wird wie folgt geändert:

(1) Die Abwassergebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser beträgt je m³ Abwasser 3,22 €.

(2) Die Abwassergebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser beträgt je Berechnungseinheit (m²) jährlich 0,35 €.

Artikel II

Artikel I tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft.

Ebergötzen, 17.12.2024
gez. Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister

Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Göttingen, Nr. 56, Seite 1453 vom 19.12.2024