Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes zum 01.07.2011 wird die Erfassung von Wehrpflichtigen, außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles, ausgesetzt.
An deren Stelle tritt die Erhebung personenbezogener Daten bei den Meldebehörden gem. Artikel 1 des WehrRÄndG 2011.
Die Meldebehörden haben zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial dem Bundesamt für Wehrverwaltung gem. § 58 Absatz 1 Wehrpflichtgesetz bis März 2025 folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im folgenden Jahr volljährig werden:
| 1. | Familienname |
| 2. | Vorname |
| 3. | gegenwärtige Anschrift |
Den Betroffenen steht bei der Übermittlung dieser Daten ein Widerspruchsrecht zu.
Wer in 2026 volljährig wird und nicht damit einverstanden ist, dass seine Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung weitergeleitet werden, der kann dieser Datenübermittlung bis zum 31.12.2024 widersprechen.
Der Widerspruch ist bei der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.