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Wir in Radolfshausen
Ausgabe 12/2024
Rathaus aktuell
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Sondertermine für die Überprüfung landwirtschaftlicher Zugmaschinen im Jahr 2025

Die TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG überprüft Anfang 2025 wieder landwirtschaftliche Zugmaschinen nach § 29 StVZO auf ihren vorschriftsmäßigen Zustand.

Die Sonderregelung gilt ausschließlich für landwirtschaftliche Zugmaschinen.

Eine gesonderte vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Es können auch Zugmaschinen vorgeführt werden, deren Plakette erst später, zur Zeit der Feldbestellung oder Ernte, ungültig wird. Es ist durchaus zulässig, ein solches Fahrzeug auch vorzeitig zur Hauptuntersuchung vorzustellen.

Für den Bereich der Samtgemeinde Radolfshausen ist folgender Termin vorgesehen:

Donnerstag, den 09.01.2025: 09:00-11:30 Uhr:

Dorfgemeinschaftshaus Ebergötzen

Bergstraße 18, Ebergötzen

Ein zusätzlicher Termin in Landolfshausen wird nicht mehr angeboten!

Es wird darauf hingewiesen, dass die Überprüfung der landwirtschaftlichen Zugmaschinen natürlich auch außerhalb dieser Sondertermine an allen entsprechend zugelassenen Prüfstationen durchgeführt wird.