In seiner Sitzung am 19.12.23 hat der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Radolfshausen nach § 129 Abs. 1 Satz 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz den Jahresabschluss für das Jahr 2022 beschlossen und dem Samtgemeindebürgermeister für dieses Jahr vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Dieser Beschluss ist nach § 129 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz der Kommunalaufsichtsbehörde mitgeteilt worden und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss (ohne die Forderungsübersichten) für das Jahr 2022 liegt in der Zeit vom
28. Februar 2024 bis zum 06. März 2024
im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Zimmer 21, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Dienststunden (Montag und Freitag 07.30-12.00 Uhr, Dienstag-Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr, Montag-Mittwoch 14.00-15.30 Uhr, Donnerstag 14.00-18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.