Titel Logo
Wir in Radolfshausen
Ausgabe 3/2024
Rathaus aktuell
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Nachtrag zur Aufwandsentschädigungssatzung der Samtgemeinde Radolfshausen

Durch ein Versehen im Verlag wurden in der letzten Ausgabe leider die Beträge falsch abgedruckt.
Nachfolgend die berichtigte Version.
Wir bitten dieses Versehen zu entschuldigen.
Der Verlag

1. Nachtrag zur Satzung

über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, Verdienstausfallentschädigungen und Auslagenersatz an Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige der Samtgemeinde Radolfshausen

(Aufwandsentschädigungssatzung)

Aufgrund der §§ 10 Abs. 1, 44 Abs. 1 Satz 3 und 55 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Oktober 2023 (Nds. GVBl. S. 250), hat der Rat der Samtgemeinde Radolfshausen in seiner Sitzung am 19.12.2023 folgenden 1. Nachtrag zur Aufwandsentschädigungssatzung beschlossen:

Artikel I

§ 6 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

§ 6

Aufwandsentschädigungen der Ehrenbeamten und sonstigen Feuerwehrfunktionsträger

(1) Die Ehrenbeamten, sowie die sonstigen Feuerwehrfunktionsträger erhalten als Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls monatliche Aufwandsentschädigungen. Diese betragen für

a)

die/den Gemeindebrandmeister/in  — 140,00 €

b)

die/den stellvertretende/n Gemeindebrandmeister/in  — 60,00 €

c)

die/den Ortsbrandmeister/in einer Stützpunktfeuerwehr  — 60,00 €

d)

die/den stellv. Ortsbrandmeister/in einer Stützpunktfeuerwehr  — 20,00 €

e)

die/den Ortsbrandmeister/in einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung  — 50,00 €

f)

die/den stellv. Ortsbrandmeister/in einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung  — 15,00 €

g)

die/den Gerätewart/in einer Stützpunktfeuerwehr  — 30,00 €

h)

die/den Gerätewart/in einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung  — 20,00 €

i)

die/den Gemeindesicherheitsbeauftragte/n  — 10,00 €

j)

die/den Gemeindejugendwart/in  — 30,00 €

k)

die/den stellv. Gemeindejugendwart/in  — 15,00 €

l)

die/den Jugendwart/in der Ortsfeuerwehren je  — 20,00 €

m)

die/den Kinderfeuerwehrwart/in der Ortsfeuerwehren je  — 20,00 €

n)

die/den Gemeindeatemschutzwart/in  — 10,00 €

o)

die/den Gemeindefunkwart/in  — 20,00 €

p)

die/den Gemeindekleiderwart/in  — 10,00 €

Artikel II

Artikel I tritt mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft.

Ebergötzen, 19.12.2023 (L.S.)
gez. BehreSamtgemeindebürgermeister

Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Göttingen Nr. 04 vom 25.01.2024, Seite 47