Aufgrund wiederholter Vorfälle weist das Ordnungsamt der Samtgemeinde Radolfshausen auf die bestehende Entsorgungspflicht von Hundehaltern für die Hinterlassenschaften Ihrer Tiere hin.
Die Pflicht zur Hundekotentsorgung ergibt sich u.a. aus § 15 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Die Abfälle sind so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, also, dass vom Abfall u.a. keine Gefahr für die Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht, und dass die sonstige Sicherheit und Ordnung nicht gestört ist.
Allgemein sollten folgende Grundsätze beachtet werden:
Bei Zuwiderhandlungen sind Hinweise oder im schlimmsten Fall auch Anzeigen an den Landkreis Göttingen als Untere Abfallbehörde zu richten. Derartige Verstöße können mit einem Bußgeld in empfindlicher Höhe geahndet werden.
Was für Hundekot gilt, gilt genauso für andere tierische Abfälle wie z.B. Pferdeäpfel.
Auch diese sind aus dem öffentlichen Straßenbereich aufzunehmen und zu entsorgen.