Erneute und verkürzte Veröffentlichung gemäß § 4a (3) BauGB i.V.m.
§§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Der Rat der Samtgemeinde Radolfshausen hat in seiner Sitzung am 04.04.2024 den geänderten/ergänzten Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Radolfshausen nebst Begründung und Umweltbericht gebilligt sowie die erneute und ver-
kürzte Veröffentlichung § 4a (3) BauGB i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten/ergänzten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden können.
Alle Stellen, die ergänzt wurden, sind in den Planunterlagen farbig in rot und fett markiert.
Alle Stellen, die gestrichen werden, sind farbig in rot und durchgestrichen markiert. Veränderte Darstellungen der Planzeichnung der Flächennutzungsplanänderung wurden in den Teilen A und C des Planteils durch eine sogenannte Änderungswolke rot umrahmt.
Hintergrund der Planung:
Für die aktuelle und künftige städtebauliche Entwicklung sowie unter Berücksichtigung der städtebaulichen Nachhaltigkeit innerhalb der Samtgemeinde Radolfshausen ist es nunmehr erforderlich, eine „Sammeländerung“ des Flächennutzungsplanes als 8. Änderung in der
Samtgemeinde Radolfshausen vorzunehmen.
Neu in dem geänderten Entwurf ist die Verkleinerung des Teiländerungsbereiches 3 der Gemeinde Landolfshausen (Teilbereich Mackenrode). Außerdem wird im Teiländerungsbereich 2 der Gemeinde Landolfshausen neben der Zweckbestimmung „Kindergarten“ auch die Zweckbestimmung „Gemeindebauhof“ ergänzt, um auf mögliche zukünftige Entwicklungen auf der betroffenen Fläche
vorbereitet zu sein.
Die 8. Änderung setzt sich aus insgesamt elf Änderungsbereichen zusammen, wobei die Gemeinden Ebergötzen, Landolfshausen, Seeburg, Seulingen und Waake betroffen sind:
Gemeinde Ebergötzen
Teiländerungsbereich 1 in Ebergötzen: Darstellung einer Wohnbaufläche (W)
Auf einer ca. 2,81 ha großen Teilfläche der Flurstücke 7 und 8 der Flur 16 sowie der Flurstücke 61/1, 61/2 und 74/2 der Flur 12 der Gemarkung Ebergötzen wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“, „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof“ und „Fläche für
den überörtlichen Verkehr mit der Zweckbestimmung Ruhender Verkehr“ in „Wohnbaufläche (W)“ geändert.
Teiländerungsbereich 2 in Holzerode: Darstellung einer Wohnbaufläche (W)
Auf einer ca. 0,72 ha großen Teilfläche der Flurstücke 72/1, 73, 188/1, 201/1, 281/74 und 282/74 der Flur 1 der Gemarkung Holzerode wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche (W)“ geändert.
Gemeinde Landolfshausen
Teiländerungsbereich 1 in Landolfshausen: Darstellung einer Wohnbaufläche (W)
Auf einer ca. 0,30 ha großen Teilfläche des Flurstücks 77/1 der Flur 8 der Gemarkung Landolfshausen wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche (W)“ geändert.
Teiländerungsbereich 2 in Landolfshausen: Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Kindergarten“ und „Gemeindebauhof“
Auf dem ca. 0,21 ha großen Flurstück 4 der Flur 10 der Gemarkung Landolfshausen wird die Darstellung von „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Tennisplatz“ in „Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Kindergarten und Gemeindebauhof“ geän-
dert.
Teiländerungsbereich 3 in Mackenrode: Darstellung einer Wohnbaufläche (W), einer gemischten Baufläche (M) und einer Grünfläche
Auf einer ca. 0,80 0,67 ha großen Teilfläche der Flurstücke 84/2, 84/7, 84/8 und 84/9 der Flur 4 der Gemarkung Mackenrode wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche (W)“ (ca. 0,60 0,47 ha), in „Gemischte Baufläche (M)“ (ca. 0,03 ha) sowie
„Grünfläche“ (ca. 0,17 ha) geändert.
Gemeinde Seeburg
Teiländerungsbereich 1 (Süd) in Bernshausen: Darstellung einer gemischten Baufläche (M)
Auf einer ca. 0,36 ha großen Teilfläche des Flurstückes 7, Flur 13, sowie des Flurstückes 50/3, Flur 10, in der Gemarkung Bernshausen wird die Darstellung von „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ und „Wohnbaufläche (W)“ in „Gemischte Baufläche (M)“ geändert.
Teiländerungsbereich 2 (Ost) in Bernshausen: Darstellung einer gemischten Baufläche (M)
Auf einer ca. 0,25 ha großen Teilfläche der Flurstücke 8 und 16, Flur 13, in der Gemarkung Bernshausen wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gemischte Baufläche (M)“ geändert.
Teiländerungsbereich 3 (West) in Bernshausen: Darstellung einer Wohnbaufläche (W)
Auf einer ca. 0,28 ha großen Teilfläche des Flurstückes 47/12, Flur 10, in der Gemarkung Bernshausen wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche (W)“ geändert.
Teiländerungsbereich 4 in Seeburg: Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G)
Auf einer ca. 0,16 ha großen Teilfläche des Flurstückes 20 der Flur 13 der Gemarkung Seeburg wird die Darstellung von „Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Holzlagerplatz“ in „Gewerbliche Baufläche (G)“ geändert.
Gemeinde Seulingen
Teiländerungsbereich 1 in Seulingen: Darstellung einer gemischten Baufläche (M) und einer Wohnbaufläche (W)
Auf einer ca. 1,32 ha großen Teilfläche der Flurstücke 268/10, 268/12, 515/316, 525/269 und 526/269 der Flur 16, der Flurstücke 1, 2, 82 und 137/2 der Flur 22 sowie der Flurstücke 314/1 und 322 der Flur 30 in der Gemarkung Seulingen wird die Darstellung von „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Grünanlage“ in „Gemischte Baufläche (M)“ (ca. 0,49 ha) und „Wohnbaufläche (W)“ (ca. 0,83 ha) geändert.
Gemeinde Waake
Teiländerungsbereich 1 in Waake: Darstellung von Wohnbaufläche (W) und Grünfläche
Auf einer ca. 0,46 ha großen Teilfläche der Flurstücke 382, 385/2 und 387 der Flur 12 der Gemarkung Waake wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche (W)“ (ca. 0,39 ha) und „Grünfläche“ (ca. 0,07 ha) geändert.
Zusammen umfassen die Teilbereiche eine Größe von ca. 7,67 7,54 ha. Die Lage der Änderungsbereiche ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt.
Gemäß § 4a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) des BauGB wird der geänderte/ergänzte Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Radolfshausen nebst Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 22.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024 auf der Internetseite der Planungsgruppe Puche unter https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/ sowie auf der Homepage der Samtgemeinde Radolfshausen unter www.radolfshausen.de/bauen-wirtschaft/bauverwaltung/bauleitplanung/flaechennutzungsplan/ und dem zentralen Internetportal des Landes veröffentlicht.
Zudem liegen die Unterlagen im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten
| Montag: | 7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr |
| Dienstag, Mittwoch: | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr |
| Donnerstag: | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Freitag: | 7.30 Uhr - 12.00 Uhr |
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)
für jede Person öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist und der öffentlichen Auslegung können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen auf elektronischem Wege unter rathaus@radolfshausen.de abgeben. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist und der öffentlichen Auslegung außerdem mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit postalisch Stellungnahmen an die Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, zu senden.
Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten/ergänzten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden können. Alle Stellen, die ergänzt wurden, sind in den Planunterlagen farbig in rot und fett markiert. Alle Stellen, die gestrichen werden, sind farbig in rot und durchgestrichen markiert.
Zur selben Zeit werden ebenfalls die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende umweltrelevante Informationen nach § 3 (2) Satz 2 BauGB sind verfügbar und können eingesehen werden:
Geänderter/ergänzter Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung:
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB (vom 02.06.2023 bis 03.07.2023) sowie der Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB (vom 24.10.2023 bis 24.11.2023):