In seiner Sitzung am 09.04.26 hat der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Radolfshausen nach § 129 Abs. 1 Satz 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz den Jahresabschluss für das Jahr 2024 beschlossen und dem Samtgemeinde-bürgermeister für dieses Jahr vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Dieser Beschluss ist nach § 129 Abs. 2Nds. Kommunalverfassungsgesetz der Kommunalaufsichtsbehörde mitgeteilt worden und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss (ohne die Forderungsübersichten) für das Jahr 2024 liegt in der Zeit vom
27. April bis zum 07. Mai 2026
im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Zimmer 21, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Dienststunden (Montag und Freitag 07.30-12.00 Uhr, Dienstag-Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr, Montag-Mittwoch 14.00-15.30 Uhr, Donnerstag 14.00-18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.