Wahlberechtigte Personen, die am Wahltag verhindert sind, haben die Möglichkeit, per Briefwahl ihre Stimme abzugeben.
Für die Briefwahl wird ein Wahlschein benötigt. Dieser kann im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen mit den zugehörigen Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe enthalten auf der Rückseite einen entsprechenden Antragsvordruck, der idealerweise für die Beantragung der Briefwahl genutzt wird.
Andernfalls kann der Antrag auch formlos per E-Mail, Fax, Brief, oder persönliche Vorsprache gestellt werden.
Inzwischen ist es außerdem möglich Ihre Briefwahlunterlagen auch online zu beantragen.
Der Antrag muss in jedem Fall über folgende Angaben verfügen:
Hinweis:
Wird der Antrag für eine andere Person gestellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen werden, dass eine Berechtigung vorliegt. Dies gilt auch für Familienangehörige.
Die Briefwahlunterlagen für die Europawahl sind ab 06.05.2024 bei der Samtgemeinde Radolfshausen erhältlich.
Weitere Auskünfte zur Briefwahl erhalten Sie von
| Herrn Seebode, | Tel. 05507 / 9678-32 |
| Frau Kerner, | Tel. 05507 / 9678-25 |
Anträge sind zu richten an
Samtgemeinde Radolfshausen
Vöhreweg 10
37136 Ebergötzen