Gerne wird die Kontrolle der eigenen Dokumente vergessen. Kurz bevor die Reise losgehen soll, oder ein Behördengang ansteht, stellt man fest, dass schon wieder 6 oder 10 Jahre seit der letzten Beantragung vergangen sind. Wie bekommt man dann auf die Schnelle noch neue gültige Dokumente?
Bitte beachten Sie:
Eine Verlängerung der Dokumente ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Herstellung eines Reisepasses/Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin dauert etwa zwei bis vier Wochen.
Deshalb sollten der neue Reisepass oder der neue Personalausweis rechtzeitig beantragt werden. Sie können sich dadurch Zeit und Kosten, sowie Schwierigkeiten bei Behördengängen (z.B. Agentur für Arbeit, Kraftfahrzeugzulassungsstelle, Gericht, etc.) oder Passkontrollen bei Grenzübertritten ersparen.
Natürlich können in dringenden Fällen auch vorläufige Pässe, vorläufige Personalausweise, sowie Express-Pässe (Ausstellung innerhalb von drei Tagen) ausgestellt werden.
Die Ausstellung von vorläufigen Dokumenten sollte aber nicht der Regelfall sein. Bitte beachten Sie, dass Ihnen hierfür zusätzliche und verhältnismäßig hohe Kosten entstehen.
Das benötigen Sie:
Um einen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen benötigt der Antragsteller/die Antragstellerin:
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Antragstellung auf Grund der zu leistenden Unterschrift und zur Prüfung der Identität zwingend erforderlich ist. Außerdem müssen beim Reisepass und beim Personalausweis die Fingerabdrücke abgegeben werden.
Für Reisepässe und Personalausweise von Minderjährigen wird benötigt:
Was kostet das?
| Reisepass bei Personen über 24 Jahre | 70,00 € |
| Reisepass bei Personen unter 24 Jahre | 37,50 € |
| Vorläufiger Reisepass (nur 1 Jahr gültig) | 26,00 € |
| Expressreisepass über 24 Jahre | 102,00 € |
| Expressreisepass unter 24 Jahre | 69,50 € |
| Personalausweis bei Personen über 24 Jahre | 37,00 € |
| Personalausweis bei Personen unter 24 Jahre | 22,80 € |
| Vorläufiger Personalausweis (nur 3 Monate gültig) | 10,00 € |
Die Antragstellung erfolgt im Bürgerbüro der Samtgemeinde Radolfshausen während der Öffnungszeiten
| Mo. | 7.30 – 12.00 und 14.00 – 15.30 Uhr |
| Di. | 9.00 – 12.00 und 14.00 – 15.30 Uhr |
| Mi. | 9.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 15.30 Uhr (nur mit Terminvergabe) |
| Do. | 9.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr |
| Fr. | 7.30 – 12.00 Uhr |
Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros auch gerne telefonisch:
| Frau Nordmann | Tel. 05507 / 9678-33 |
| Frau Kopp / Frau Elliehausen | Tel. 05507 / 9678-34 |
| Oder unter | rathaus@radolfshausen.de |