Titel Logo
Wir in Radolfshausen
Ausgabe 5/2026
Rathaus aktuell
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Rathaus aktuell

 

Samtgemeinde Radolfshausen

Öffentliche Bekanntmachung Kommunale Wärmeplanung

Die Samtgemeinde Radolfshausen ist Mitte 2025 in die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung gestartet und hat mit der Unterstützung der Fachbüros Hansa Luftbild Mobile Mapping GmbH und K2I2 Kompetenzzentrum für Klimawandel- & Integrales Infrastrukturmanagement e.U. ein umfangreiches Strategiekonzept entwickelt. Die kommunale Wärmeplanung analysiert den aktuellen Wärmebedarf im gesamten Samtgemeindegebiet, identifiziert Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien und zeigt konkrete Entwicklungspfade für eine nachhaltige und verlässliche Wärmeversorgung auf. Der daraus entstandene Endbericht inklusive Maßnahmenliste enthält konkrete Handlungsvorschläge zur Umsetzung der kommunalen Wärmewende.

Mit der Novellierung des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) in Verbindung mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) sind niedersächsische Kommunen grundsätzlich zur Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Die Samtgemeinde Radolfshausen hat jedoch bereits vor Inkrafttreten dieser Verpflichtung mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Für derartige frühzeitig begonnene Planungen gelten besondere Regelungen. Die öffentliche Auslegung erfolgt daher in angepasster Form; die Verfahrensvorgaben des § 13 WPG finden keine vollständige Anwendung.

Der Entwurf des Endberichts zur kommunalen Wärmeplanung wird vom 29.05.2026 bis einschließlich 21.06.2026 öffentlich ausgelegt und kann im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen (Zimmer 3) während der Sprechzeiten

Montag

7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 15:30 Uhr

Dienstag

9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 15:30 Uhr

Mittwoch

9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag

9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

7:30 Uhr - 12:00 Uhr

oder nach separater Abstimmung eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter 05507 9678-26.

Die das Verfahren betreffenden Unterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Samtgemeinde Radolfshausen (https://www.radolfshausen.de/bauen-wirtschaft/klimaschutz/) abrufbar.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (Briefpost, E-Mail (klimaschutz@radolfshausen.de), Fax oder sonstiger Weise in geschriebener Form) eingereicht werden. Diese fließen – soweit möglich – in die weitere Planung und Umsetzung ein.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Ebergötzen, den 05.05.2026
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Behre