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Wir in Radolfshausen
Ausgabe 6/2025
Rathaus aktuell
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Beseitigung von Bewuchs und Reinigung der Gossen

Aufgrund der beginnenden Vegetationszeit und auch teilweise schon Erntezeit weist das Ordnungsamt der Samtgemeinde Radolfshausen darauf hin, dass sich die Straßenreinigungspflicht bis zur Fahrbahnmitte (gilt nur bei Gemeindestraße) erstreckt und auch die Beseitigung von Unrat und Unkraut, sowie die Reinigung der Gossen umfasst.

Der insbesondere in den Gossen befindliche Dreck und Pflanzenbewuchs kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und zu einer Gefährdung der Verkehrsteilnehmer führen.

In stark verschmutzten Gossen kann Regenwasser nicht mehr in die Regenwasserkanäle abgeleitet werden.

Reinigungspflichtig sind alle Eigentümer deren Grundstücke an die öffentlichen Straßen angrenzen. Auch Eigentümern deren Grundstücke durch einen Graben, einen Grünstreifen, eine Mauer, eine Böschung oder auf andere Weise von der Straße getrennt sind, obliegt die Reinigungspflicht.

Alle Reinigungspflichtigen werden gebeten, vor ihrem Grundstück befindlichen Schmutz und Pflanzenbewuchs regelmäßig zu beseitigen und die Gosse sauber zu halten.