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Wir in Radolfshausen
Ausgabe 7/2024
Rathaus aktuell
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1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Samtgemeinde Radolfshausen

Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Februar 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 9) hat der Rat der Samtgemeinde Radolfshausen in seiner Sitzung am 20.06.2024 folgende 1. Änderung zur Hauptsatzung vom 22.12.2021 beschlossen:

Artikel I

§ 16 Absatz 2 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

Satzungen, Verordnungen und Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen werden, soweit keine spezialgesetzliche Regelung zu beachten ist, im elektronischen Amtsblatt für den Landkreis Göttingen unter der Internetadresse www.landkreisgoettingen.de bekannt gemacht.

Artikel II

Diese 1. Änderungssatzung tritt zum 01.07.2024 in Kraft.

Ebergötzen, 21.06.2024
Samtgemeinde Radolfshausen
Der Samtgemeindebürgermeister
(L.S.)
gez. Arne Behre