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Wir in Radolfshausen
Ausgabe 7/2024
Rathaus aktuell
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Rathaus aktuell

für die Abwasserbeseitigung in der Samtgemeinde Radolfshausen

(Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung)

Auf Grund der §§ 10, 11 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in den jeweils gültigen Fassungen, hat der Rat der Samtgemeinde Radolfshausen in seiner Sitzung am 20.06.2024 folgenden 4. Nachtrag zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung beschlossen:

Artikel I

§ 4 (Beitragsmaßstab Schmutzwasserbeseitigung) Absatz 3 wird um folgenden Punkt erweitert:

10. Die nach den vorstehenden Punkten ermittelte, maßgebliche Grundstücksfläche wird nur wie folgt bei der Beitragsberechnung herangezogen:

1 – 1.750 m²

100 %

1.751 m² - 3.500 m²

50 %

über 3.500 m²

10 %

Ergeben sich nicht volle m²-Zahlen, wird auf volle m²-Zahlen abgerundet.

Diese Regelung gilt auch für Grundstücke nach § 5 (Beitragsmaßstab Niederschlagswasser-beseitigung) Absatz 3.

Artikel II

Artikel I tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Ebergötzen, 20.06.2024
L.S.
gez. Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister

Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Göttingen Nr. 28, am 27.06.2024, Seite 663