Die Samtgemeinde Radolfshausen betreibt die Abwasserbeseitigung als eine jeweils selbstständige öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutz- bzw. Regenwasserbeseitigung (Niederschlagswasser).
Neubauten von Regenwasser- und Schmutzwasserkanälen werden über einmalige Kanalbaubeiträge, die Kosten für die Unterhaltung der Kanäle werden über die laufenden Benutzungsgebühren finanziert.
Sowohl die Kosten für den Bau, als auch für die Unterhaltung, sollen gedeckt werden.
Überschüsse und Unterdeckungen sind zu vermeiden und durch regelmäßige Neukalkulationen auszugleichen.
Insbesondere auf Grund der gestiegenen Baukosten im Tiefbau mussten die Kanalbaubeiträge für neue Hausanschlüsse in den vergangenen Jahren spürbar angehoben werden. Bei Wohnbaugrundstücken mit üblichen Flächengrößen stehen die dann geforderten Beiträge aber immer noch im Verhältnis zu dem sogenannten „Vorteil“ des Grundstückseigentümers.
Bei sehr großen Grundstücken, insbesondere bei Gewerbegrundstücken, kann es aber dazu kommen, dass die berechneten Beitragshöhen pro m² dann für den Einzelnen eine unangemessene Härte darstellen.
Deshalb hat der Samtgemeinderat in seiner Sitzung am 20.06.2024 einen 4. Nachtrag zur Abgabensatzung beschlossen.
Bei Grundstücksgrößen ab 1.750 m² gibt es nun Abschläge bei der Beitragserhebung.
Betroffene Grundstückseigentümer oder Bauherren können sich bei Fragen zu ihrer voraussichtlichen Beitragshöhe gerne direkt an die Samtgemeinde Radolfshausen wenden.
Ansprechpartner ist Herr Seebode - Tel. 05507 / 9678-32