Die alten und zugleich neuen Wildschadenschätzer im Kreis der Hauptverwaltungsbeamten, v.l.n.re: Jens Beckmeyer, Jan Wendorf, Marcus Meyer, Ludwig Lettmann, Martin Franke, Hans-Georg Kreinhop, Bianca Wöhlke, Rüdiger Kaltofen, Wilfried Imgarten, Torsten Deede, Detlef Meyer
Immer wieder kommt es vor, dass Wildtiere, insbesondere Wildschweine, durch Laufspuren oder Verbiss Schäden an landwirtschaftlichen Flächen hervorrufen. In der Regel sind die Jagdgenossenschaften dafür verantwortlich, die Zahl der Wildtiere in einer angemessenen Balance zu halten, um so Wildschäden zu vermeiden. Die Jagdgenossenschaften übertragen diese Verpflichtung in der Regel Jagdpächterinnen und Jagdpächtern. Ganz vermeiden lassen sich Wildschäden jedoch nicht. Tritt ein Schaden auf und können sich Geschädigter und Ersatzpflichtiger nicht über Art und Ausmaß des Schadens einigen, obliegt es geprüften Wildschadenschätzern die Schäden neutral zu ermitteln und eine Einigung herbeizuführen. Sie werden gem. der Verordnung über das Vorverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen durch die Gemeinden berufen.
Bisher waren in dieses Amt die Herren Ludwig Lettmann aus Stolzenau und Hans-Georg Kreinhop aus Balge berufen worden, die diese verantwortungsvolle Tätigkeit sehr erfolgreich ausgeübt haben. Weil ihre Berufung zum Endes Jahres 2023 auslief, war eine Nachfolgeregelung zu finden. In allen Kommunen wurde beschlossen, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Herren Lettmann und Kreinhop fortzusetzen, da diese von großer Sachkunde und Zuverlässigkeit geprägt ist. Kurz vor Weihnachten wurde daher im Beisein aller gemeindlichen Hauptverwaltungsbeamt*innen die erneute Berufung für die Jahre 2024 bis 2028 vorgenommen.
Alle Beteiligten betonten die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Vergangenheit und die Freude darüber, dass diese gute Zusammenarbeit auch in den nächsten fünf Jahren fortgesetzt werden wird.