Die stellvertretende Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Rehburg-Loccum für die Dauer von fünf Jahren gewählt und durch die Leitung des Amtsgerichtes ernannt. Die stellvertretende Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig und erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 80,00 EUR.
Engagierte und verantwortungsbewusste Personen können sich für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson bei der Stadt Rehburg-Loccum melden.
Welche Aufgabe hat eine Schiedsperson?
Schiedspersonen helfen Bürgerinnen und Bürgern, Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Sie sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und unparteiisch und leisten damit einen wertvollen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben in unserer Gemeinde. Typische Fälle betreffen Nachbarschaftsstreitigkeiten, kleinere zivilrechtliche Auseinandersetzungen oder private Konflikte.
Welche Voraussetzungen bringt das Amt mit sich?
Für dieses Ehrenamt können sich gemäß § 3 Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz – NSchÄG) Personen bewerben, die
• das 30. Lebensjahr vollendet haben,
• in der Stadt Rehburg-Loccum wohnen,
• über soziale Kompetenz, Geduld und Verhandlungsgeschick verfügen,
• Freude daran haben, Streitigkeiten einvernehmlich zu lösen.
Es werden keine juristischen Vorkenntnisse von Ihnen gefordert, wir bieten Ihnen entsprechende Lehrgänge für das Schiedsamt an.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wenn Sie sich für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt interessieren, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ihr Ansprechpartner im Rathaus ist Herr Graw, 05037 / 9701-32.
Weitergehende Informationen zum Schiedsamt finden Sie im Internet unter www.bds-niedersachsen.com