Ihr habt die Möglichkeit Förderungen für Euren Verein/Verband nach den untenstehenden Richtlinien zu beantragen.
Eine Förderung ohne Antrag wird ab diesem Jahr nicht mehr vergeben.
Grundsätze der Förderung von Vereinen/Verbänden im Ortsteil Münchehagen
1. Vereine/Verbände im Sinne dieser Grundsätze sind freiwillige Zusammenschlüsse von Personen, die gemeinsame Interessen und Ziele in kultureller, sportlicher, musikalischer oder sozialer Hinsicht verfolgen.
Die Rechtsform des Zusammenschlusses ist dabei unerheblich.
2. Voraussetzung für die Förderung eines Vereines/Verbandes ist, dass
a) der Sitz und Wirkungskreis des Vereins/Verbandes im Ortsteil Münchehagen liegt
b) der Verein/Verband bis spätestens zum 31. August eines jeden Jahres einen schriftlichen Antrag an den Ortsbürgermeister/die Ortsbürgermeisterin des Ortsteils Münchehagen richtet. In diesem Antrag zu begründen ist, wofür eine Zuwendung beantragt wird.
Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
3. Vereine/Verbände, die nicht eingetragene Vereine sind, haben dem Ortsrat eine Person zu benennen, die zur Entgegennahme von Zuschüssen berechtigt und für den Nachweis der Verwendung gegenüber dem Ortsrat verantwortlich ist. Der Antrag und ggfs. der Verwendungsnachweis sind vom Vorsitzenden und von einem weiteren Mitglied zu unterschreiben.
4. Die Höhe der Förderung orientiert sich an folgende Kriterien:
a) institutionelle Förderungen;
Engagement für laufende Tätigkeiten bspw. Jugendarbeit in einem Verein/ Verband
b) konkrete Projektförderungen; Beteiligung und Gestaltung besonderer Veranstaltungen wie bspw. Jubiläen und Anschaffungen o.ä.
5. Eine Befreiung von der Antragstellung besteht nicht.
6. Verfahrensregelungen
Es erfolgt die Vergabe der verfügbaren Finanzmittel an die antragstellenden Vereine/Verbände.
7. Diese Fördergrundsätze sind mit Wirkung ab 2024 anzuwenden. Evtl.
Förderungen von dritter Seite bleiben durch diese Grundsätze unberührt.