In der nun schon seit Jahren vehement geführten Diskussion über den Schutz oder den zumindest effektiv zu reduzierenden Wolfsbestand in Deutschland, tauchen seit einiger Zeit in der Öffentlichkeit Begriffe auf, die einer dringenden Erläuterung bedürfen. Es ist dies zunächst der sogenannte Günstige Erhaltungszustand (GEZ) einer Wildtierpopulation.
Der Erhaltungszustand wird dann als günstig angesehen, wenn anzunehmen ist, dass eine bestimmte Population relativ unbeeinflusst durch menschliches Einwirken existieren kann. Das bedeutet, dass sie a) über eine ausreichende Individuenzahl für einen gesunderhaltenden Genaustausch verfügt und b) ein ausreichend großer Lebensraum mit geeigneten Lebensbedingungen vorhanden und damit ein langfristiges Überleben auch in Zukunft gesichert ist (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie / FFH).
Nach den Leitlinien der IUCN (Internationale Union zur Bewahrung der Natur, mit zurzeit über 90 staatlichen Mitgliedern), zum Beispiel für Großraubtiere wie den Wolf, würde ein Bestand von circa 250 erwachsenen Tieren im gesamten Populationsgebiet ausreichen, wenn verschiedene gleichartige Bestände so vernetzt sind, dass die Zuwanderungen eine genetische und demografische Wirkung hätten. In diesen Richtlinien wird der Populationsbegriff völlig unabhängig von politischen Grenzen betrachtet. Da sich die Wolfspopulation innerhalb Mitteleuropas und Westrusslands aufgrund ihres ausgeprägten Wanderverhaltens erwiesenermaßen in einem regelmäßigen Austausch befindet, muss hier wildbiologisch von einer europäischen Metapopulation gesprochen werden. Das bedeutet, dass selbst bei Auslöschung eines Teils dieser Population immer wieder Tiere aus benachbarten Subpopulationen einwandern und die verschwundenen Tiere relativ bald ersetzen würden. Allein in Deutschland zählt der Wolfsbestand aktuell circa 220 Rudel (jeweils 5-10 Tiere), 45 Paare sowie 15 Einzeltiere. Ein Wolfsrudel lebt meist in einem abgegrenzten Gebiet, welches bei uns zwischen 100 und 300 km2 umfasst.
Nach Auskunft des anerkannten Senckenberg Instituts in Gelnhausen liegt der für die zukünftige Populationsentwicklung mitentscheidende Inzuchtkoeffizient beim mitteleuropäischen Wolf bei null. Die ganz wenigen erwiesenen Inzuchtfälle würden durch Einwanderer aus ost- und südosteuropäischen Gebieten problemlos ausgeglichen. Die genetische Vielfalt einer Wolfspopulation kann erwiesenermaßen von bis zu 850 km entfernten Einzelbeständen beeinflusst werden!
Zu welch absurden Auswüchsen eine unwissenschaftliche Verwendung des Populationsbegriffes führen kann, ist an folgendem Fall ersichtlich.
Im Januar 2026 gab es eine Klage der „Naturschutzinitiative e. V.“, die sich an den Mannheimer Verwaltungsgerichtshof mit folgendem Inhalt gewandt hat:
Sie beantragte die Aufhebung einer Ausnahmegenehmigung durch das Stuttgarter Umweltministerium zwecks Abschuss des sogenannten „Hornisgrinde“-Wolfes. Sein Vergehen?
Keine Nutztierrisse, sondern mehrmalige Sichtannäherungen an Menschen und Hunde. Die Klagebegründung der Schutzinitiative: „Derzeit würden in Baden-Württemberg nur vier männliche Tiere als sesshaft gelten. Der Abschuss des Wolfes entspräche demnach
einem Viertel der Population und könne deshalb den noch keineswegs günstigen Erhaltungszustand der Art gefährden. Somit sei ein klarer Verstoß gegen die EU- bzw. FFH-Vorgaben gegeben“. Die Klage wurde abgewiesen und der Wolf damit zum Abschuss freigegeben. Dazu kam es allerdings nicht, da es dem behördlich eingesetzten „Entnahmeteam“ nicht gelang, den Wolf zu identifizieren und in dem vorgegebenen Zeitraum zu erlegen. Wie auch? Wer will einem Wolf von weitem ansehen, ob er vor einiger Zeit ein Nutztier angegriffen hat? Die europäische Gesetzgebung hat im vergangenen Jahr dem Wolf den neuen Status „geschützt“, nach vorherigem „streng geschützt“, verliehen. Mit dem Ziel, ihn in nationale Jagdrechte mit aufnehmen zu können. Was ist dabei herausgekommen? Wie gesehen, eher eine vom oftmals einseitigen Tierschutzgedanken
und damit fachlicher Inkompetenz geleitete gesetzliche Eingriffsregelung zur Lösung der Wolfsproblematik. Nebenbei: Welche Tierart soll eigentlich primär geschützt werden? Kaum ein Revierinhaber wird sich auf solch ein Vabanquespiel einlassen und lieber den Finger gerade lassen. Wenn sich nach einer stets geforderten vergleichenden Genanalyse herausstellen sollte, dass versehentlich ein geschützter und nicht zum Abschuss freigegebener Wolf getötet wurde, dann ade Jagdschein. Ein Schelm, der Hinterlistiges in der Abfassung der Abschussleitlinie vermutet.
Es ist gerade in diesem Sachzusammenhang notwendig, auch den oft gebrauchten Begriff der Population mit Mitteln der wildbiologischen Forschung anhand des Rudelverhaltens von Wölfen zu betrachten.
Im Rudel gibt es, mit ganz seltenen Ausnahmen, nur ein geschlechtsreifes Paar. Dessen Nachkommen sind dementsprechend alles Geschwister. Diese enge Verwandtschaft erklärt aus soziobiologischer Sicht das im Wolfsrudel oftmals zu beobachtende altruistische, das heißt selbstlose Verhalten der älteren gegenüber ihren jüngeren Geschwistern. Erstere helfen dem Elternpaar stets bei der Aufzucht der diesjährigen Welpen. Ohne diese Aufzuchthilfe wäre die Welpensterblichkeit in manchen Jahren erheblich höher.
Die eigenen, geruchlich markierten Territorien werden vom Rudel gegen fremde Artgenossen unter Umständen bis aufs Blut verteidigt, was erstere beispielsweise stark von sogenannten Streifgebieten unterscheidet. Gelegentlich bleiben einzelne Jungwölfe vier oder sogar fünf Jahre im Rudel. Die Kooperation der Rudelmitglieder bei der Jagd und der Welpenaufzucht dürften die Hauptgründe sein, weshalb sich diese wolfstypische Sozialstruktur als sehr erfolgreich im Laufe der Evolution herausgestellt hat. Dass unsere Hunde sich so eng dem Menschen anschließen, kann nur verstanden werden, wenn man dieses alte Wolfserbe interpretiert. Schon frühere wissenschaftliche interdisziplinäre Untersuchungen waren im Übrigen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wolf höchstwahrscheinlich schon sehr früh von sibirischen Ureinwohnern domestiziert wurde. Diese nutzten vermutlich etwas ältere Welpen als Betreuung beziehungsweise Schutz von während der Jagdausflüge zurückgelassenen Kleinkindern.
Unter den Wolfsnachkommen bildet sich mit der Zeit, zunächst nur spielerisch, eine Rangordnung heraus. Das kann allerdings so weit führen, dass ein in der Rangordnung ganz unten stehendes Individuum, welches beim Fressen der Beute immer an letzter Stelle kommt, das Rudel verlassen muss, wenn es nicht verhungern will.
Dass sich abwandernde Jungwölfe meist extrem weit entfernt vom eigenen Rudel Geschlechtspartner suchen müssen, ist erwiesen und geschieht sicherlich primär, um Inzucht zu vermeiden. Mit Satellitentelemetrie wurde gemessen, dass manche Einzeltiere innerhalb weniger Monate über 1000 Kilometer zurücklegen. Das führt dazu, dass man regionale Wolfsbestände keineswegs als Population bezeichnen darf, wie das beständig in sehr vielen Veröffentlichungen geschieht. Die deutschen Wölfe stellen demnach keine eigene Population dar, sondern sind Teil einer nordeurasischen Megapopulation, die von Westrussland bis Nordfrankreich reicht.
Diese Unterscheidung ist deshalb sehr wichtig, weil sich nach europäischen Schutzkriterien Populationen geschützter Tierarten und nicht regionale Bestände im „Günstigen Erhaltungszustand“ (GEZ) befinden müssen! Eine Population ist quasi eine, auch länderübergreifende, generhaltende Fortpflanzungsgemeinschaft. Es steht außer Frage, dass sich die mittel-osteuropäische Wolfspopulation schon seit Langem in einem GEZ befunden hat und heutzutage erst recht befindet. Nicht hierzu gehörten beispielsweise die noch vorwiegend isoliert lebenden Population in Portugal-Nordspanien, Mittelitalien sowie Skandinavien.
Entscheidende Bedeutung für die zukünftige Bejagung auf Grundlage eines vom Gesetzgeber geforderten Managementplanes, den die jeweiligen Bundesländer zum Teil noch erarbeiten müssen oder können, erhält der leider fehlleitende, da fachlich fehlerhafte, ins BJagdG eingeflossene Begriff des GEZ bezüglich der mittel-eurasischen Wolfspopulation.
Anmerkung: Die vorliegenden Darstellungen beziehen sich in Teilen auch auf Arbeiten des Zoologen und Wildtierforschers Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel.
Klaus Brandenburg, Jagdgenossenschaft Dahlenrode, Mai 2026