Ein Teilstück der in der Ortschaft Settmarshausen gelegenen Straße „Hagenweg“ (Gemarkung Settmarshausen, Flur 0001, Flurstück 382/3) wird gemäß § 6 Nds. Straßengesetz mit Wirkung vom 01.06.2024 für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Das Teilstück der Straße „Hagenweg“ beginnt an der nördlichen Grenze des bereits gewidmeten Teilstückes der Straße Hagenweg Flur 001; Flurstück 381/2 und verläuft in östlicher Richtung ca.60m bis zum Ende des Grundstückes Hagenweg 1 (Flur 1 Flurstück 178).
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rosdorf.
Das Bestandsverzeichnis der Straßen einschließlich des Ratsbeschlusses vom 10.06.2024 liegen in der Zeit vom 22.07.2024 bis 16.08.2024 im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Rosdorf, Lange Straße 12, 37124 Rosdorf während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Montag und Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zu jedermann Einsicht öffentlich aus.
Gegen die Widmung einer Straße ist die Klage zulässig. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der vorgenannten Auslegungszeit beim Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, zu erheben.