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Rosdorf aktuell
Ausgabe 19/2024
Redaktionelles
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Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaft

In Landschaftsschutzgebieten des Landkreises Göttingen bedürfen die Beseitigung oder der Rückschnitt von Flurgehölzen (Hecken und Gebüsche heimischer Arten) und außerhalb des Waldes stehender Bäume einer vorherigen Erlaubnis. Diese Erlaubnis kann bei den vom Landkreis Göttingen ernannten Regionalbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege beantragt werden.

Die Regionalbeauftragten prüfen vor Ort im Rahmen einer sogenannten Feldgehölzschau, ob der Antrag genehmigt werden kann. Dagegen ist das regelmäßige seitliche Freischneiden von Wegen, Straßen und Schienenwegen möglich, sofern es sich um die fachgerechte Herstellung des Lichtraumprofils handelt.

Hintergrund

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG) ist es verboten, Bäume die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Auch außerhalb von Landschaftsschutzgebieten kann eine Prüfung von Gehölzrückschnitten durch die untere Naturschutzbehörde notwendig sein.

Dies ist der Fall, wenn besonders geschützte Biotope oder besondere Artenschutzregelungen betroffen sind, beispielsweise die mögliche Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung von Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten ohne vernünftigen Grund.

Erreichbarkeit der Regionalbeauftragten

Die Regionalbeauftragten sind jeweils für eine Gemeinde zuständig. Sie sind unter folgenden Telefonnummern erreichbar:

Flecken Adelebsen

Frau Dr. S. Ammer

05506/950691

Flecken Bovenden

Herr Dr. Corsmann

0174/9192575

Gemeinde Bad Grund (Harz)

Herr Mann

0176/92193971

Gemeinde Friedland

Herr Mingram

0170/9500928

Gemeinde Gleichen

Frau M. Ammer

0171/3064844

Gemeinde Rosdorf

Herr Kotzan

0176/80337403

Gemeinde Staufenberg

Herr Hassemeier

0157/1747864

Gemeinde Walkenried

Herr Kelka

0171/8674626

Samtgemeinde Dransfeld

Herr Arnaschus

05546/1897, 0170/6314435

Samtgemeinde Gieboldehausen

Herr Lange

05529/1357

Samtgemeinde Hattorf am Harz

Herr Armbrecht

05521/6780

Samtgemeinde Radolfshausen

Herr Dr. Trisl

0171/3820040

Stadt Bad Lauterberg

im Harz

Herr Pfeffer

0171/8622256, 05524/853654

Stadt Bad Sachsa

Herr Bosse

05523/3445, 0171/6125832

Stadt Duderstadt

Herr Kracht

05527/5175, 0175/6740605

Stadt Hann. Münden

Herr Kornau

05541/7551541

Stadt Herzberg am Harz

Herr Große

0151/46602355

Stadt Osterode am Harz

Herr Buff

0157/55136911