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Rosdorf aktuell
Ausgabe 2/2025
Redaktionelles
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Der TÜV-Nord teilt mit

Sondertermin 2025 für die Überprüfung landwirtschaftlicher Zugmaschinen nach § 29 StVZO

Folgender Termin für die Überprüfung landwirtschaftlicher Zugmaschinen gemäß § 26 StVZO ist für den Bereich der Gemeinde Rosdorf 2025 vorgesehen:

Die Sonderregelung gilt ausschließlich für landwirtschaftliche Zugmaschinen, eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich.

Es können auch Zugmaschinen vorgeführt werden, deren Plaketten erst später, zur Zeit der Feldbestellung oder Ernte, ungültig werden. Es ist durchaus zulässig, ein solches Fahrzeug auch vorzeitig zur Hauptuntersuchung vorzustellen.