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Rosdorf aktuell
Ausgabe 2/2025
Mitteilungen
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Räum- und Streupflicht in der Gemeinde Rosdorf

Aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal auf die Räum- und Streupflicht in der Gemeinde Rosdorf, gemäß Straßenreinigungssatzung vom 19.09.2011 nebst Verordnung vom 14.05.2012, hinweisen. Die Gehwege müssen an Werktagen zwischen 7 und 21 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 21 Uhr geräumt und gestreut sein sodass ein sicherer Weg vorhanden ist.