Die in der Ortschaft Rosdorf gelegenen Straße „Am Gewerbepark“ (Gemarkung Rosdorf, Flur 22, Flurstück 4/10 sowie ein Teilstück aus dem Flurstück 4/4, ebenfalls Flur 22) wird gemäß
§ 6 Nds. Straßengesetz mit Wirkung vom 01.10.2025 für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Straße „Am Gewerbepark“ Flurstück 4/10 der Flur 22 sowie ein Teilstück aus dem Flurstück 4/4 der Flur 22 beginnt westlich angrenzend an den Siekweg (Flurstück 8/2 der Flur 22) mit dem Flurstück 4/9 der Flur 22. Nach ca. 150 Metern in westlicher Richtung geht die Straße „Am Gewerbepark“ auf das Flurstück 4/5 der Flur 22 über, verläuft ca. 85 Meter südlich und endet an der nördlichen Seite des Flurstückes 4/15 der Flur 22.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rosdorf.
Das Bestandsverzeichnis der Straßen einschließlich des Ratsbeschlusses vom 15.09.2025 liegen in der Zeit vom 10.10.2025 bis 07.11.2025 im Büro Nr. 11 der Gemeindeverwaltung Rosdorf, Lange Straße 12, 37124 Rosdorf während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
| Montag und Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| sowie von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
| Dienstag und Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
zu jedermann Einsicht öffentlich aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Widmung einer Straße ist die Klage zulässig. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der vorgenannten Auslegungszeit beim Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, zu erheben.