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Rosdorf aktuell
Ausgabe 21/2024
Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 6 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage vom 07.03.1995 (Nieders. GVBl. S. 50) in der z. Zt. gültigen Fassung genießen die sogenannten „stillen Feiertage“ einen besonderen Schutz. Danach sind am

Volkstrauertag, 17.11.2024,

Totensonntag, 24.11.2024,

über die für Sonn- und Feiertage hinaus geltenden Bestimmungen grundsätzlich verboten:

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Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, von 5.00 Uhr morgens an,

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öffentliche sportliche Veranstaltungen gewerblicher Art,

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öffentliche, sportliche Veranstaltungen nichtgewerblicher Art, sofern sie mit Auf- oder Umzügen, mit Unterhaltungsmusik oder Festveranstaltungen verbunden sind,

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alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbindung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.

Nicht verboten sind Ausstellungen nichtgewerblicher Art, die weder durch ein Beiprogramm noch auf andere Weise den ernsten Charakter der Tage beeinträchtigen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einer Geldbuße geahndet.

Weitere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt der Gemeinde Rosdorf, Tel.-Nr. 0551 / 78901-25.

Der Bürgermeister