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Rosdorf aktuell
Ausgabe 22/2025
Mitteilungen
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Gemeindeverwaltung

Gem. § 10 Niedersächsische Kommunalwahlordnung werden hiermit die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, bis zum

07.12.2025 Wahlberechtigte des Wahlgebietes als BeisitzerInnen für die Wahlvorstände vorzuschlagen.

In der Ortschaft Rosdorf werden 8 Wahlvorstände, in den übrigen Ortschaften jeweils 1 Wahlvorstand gebildet. Zusätzlich wird es drei Wahlvorstände für die Briefwahlbezirke in der Ortschaft Rosdorf und zwei Briefwahlbezirke für die Ortschaften geben.

Die BeisitzerInnen der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme des Wahlehrenamtes ist jede/jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes verpflichtet.

Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt nicht innehaben.

Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Insbesondere dürfen die Berufung zu einem Wahlehrenamt ablehnen:

1.

die Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung sowie des Landtags und der Landesregierung,

2.

die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betreut sind,

3.

Wahlberechtigte, die das 67. Lebensjahr vollendet haben,

4.

Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,

5.

Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringendem beruflichem Grund oder durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,

6.

Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.

Die Gemeindewahlleiterin