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Rosdorf aktuell
Ausgabe 25/2024
Mitteilungen
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Informationen zum Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk) dürfen nur von Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr benutzt werden.

Feuerwerkskörper der Kategorie F2, zu der das Silvesterfeuerwerk gehört, dürfen nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verkauft und nur am 31. Dezember 2024 und 01. Januar 2025 von diesen abgebrannt werden.

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen zum Jahreswechsel 2024/2025 nur in der Zeit von Samstag, 28. Dezember, bis Dienstag, 31. Dezember 2024, verkauft werden.

Bitte beachten Sie, dass allein durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jährlich ca. 4.200 Tonnen Feinstaub (PM10) freigesetzt werden, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Nach den Untersuchungen des Umweltbundesamtes entspricht diese Menge in etwa 25 Prozent der jährlich durch Holzfeuerungen und ca. zwei Prozent der gesamt freigesetzten Feinstaubmenge in Deutschland. Das Einatmen von Feinstaub gefährdet die menschliche Gesundheit. Die Wirkungen reichen laut Umweltbundesamt von vorübergehenden Beeinträchtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamentenbedarf bei Asthmatikern bis zu Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen.

Wer dennoch knallen möchte, kann vor dem eigenen Haus oder in der Nachbarschaft im begrenzten Umfang Feuerwerk abbrennen, sofern diese Bereiche nicht in den dieser Veröffentlichung angefügten Plänen mit den Abstandsradien, in denen das Abbrennen von Feuerwerk verboten ist, liegen.

Zur Sicherheit für Sie selbst und Ihre Mitmenschen ist darüber hinaus Folgendes beachten:

Nach Paragraf 23 der „Sprengstoffverordnung“ (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten.

Die Verwendung von „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.

Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.

Folgende Sicherheitshinweise sollten unbedingt beachtet werden:

1.

Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.

2.

Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

3.

Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.

4.

Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder her-unterwerfen.

5.

Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.

6.

"Blindgänger" nicht erneut zünden.

7.

In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.

8.

Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

9.

Halten Sie die örtlichen Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.

10.

Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße liegen lassen.

Die Gemeinde Rosdorf bittet um Beachtung der obenstehenden Ausführungen.

Auf die beigefügten Pläne unserer Ortschaften verweise ich. Ich habe zum überwiegenden Teil einen Abstandsradius um die Kirchen gekennzeichnet. Hier ist das Abbrennen von Feuerwerk in jedem Falle verboten. Bitte bedenken Sie, dass dieser Radius aber auch für andere Gebäude wie oben ausgeführt gilt und sich daher die Verbotszonen noch ausweiten.

Daher mein Appell: „Denken Sie an Ihre und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen, denken Sie an Wild- und Haustiere, verzichten Sie auf das Abbrennen von Feuerwerk!“

Der Bürgermeister