Titel Logo
Rosdorf aktuell
Ausgabe 25/2025
Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Der Rat der Gemeinde Rosdorf hat in seiner Sitzung vom 03.11.2025 folgenden Beschluss gefasst:

Die in der Ortschaft Rosdorf gelegenen Straße „Am Großen Sieke“ (Gemarkung Rosdorf, Flur 22, Flurstück 3/3 und Flurstück 3/12, ebenfalls Flur 22) wird gemäß

§ 6 Nds. Straßengesetz mit Wirkung vom 01.12.2025 für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die Straße „Am Großen Sieke“ Flurstück 3/3 und 3/12 der Flur 22 beginnt westlich angrenzend an den Siekweg (Flurstück 8/2 der Flur 22) mit dem Flurstück 3/3 und 3/12 der Flur 22. Nach ca. 255 Meter in nordwestlicher Richtung endet die Straße „Am Großen Sieke“ beim Flurstück 3/5 und Flurstück 3/13 der Flur 22.

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rosdorf.

Das Bestandsverzeichnis der Straßen einschließlich des Ratsbeschlusses vom 03.11.2025 liegen in der Zeit vom 05.01.2026 bis 30.01.2026 im Büro Nr. 11 der Gemeindeverwaltung Rosdorf, Lange Straße 12, 37124 Rosdorf während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag und Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Dienstag und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Widmung einer Straße ist die Klage zulässig. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der vorgenannten Auslegungszeit beim Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, zu erheben.

Der Bürgermeister