Die in der Ortschaft Rosdorf gelegenen Straße „Hinter dem Hamberge“ (Gemarkung Rosdorf, Flur 22, Flurstück 141, 144 und 148) wird gemäß § 6 Nds. Straßengesetz mit Wirkung vom 01.12.2025 für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Straße „Hinter dem Hamberge“ besteht aus den Flurstücken 141, 144 und 148 der Flur 22. Die Straße verläuft östlich angrenzend an den Siekweg (Flurstück 8/2 der Flur 22). Beginnend mit dem Flurstück 141 der Flur 22 erstreckt sie sich über eine Länge von ca. 370 Meter (von West nach Ost) und endet am westlichen Teil des Flurstücks 152.
Von dem Flurstück 141 der Flur 22 gehen 2 Teile ab. Der erste Teil verläuft sich nach ca. 90 Metern in das Flurstück 144 der Flur 22 welches sich in südlicher Richtung auf einer Gesamtlänge von 125 Meter erstreckt und in dem Flurstück 146/1 und 146/8 endet.
Beginnend am Flurstück 141 der Flur 22 verläuft sich das Flurstück nach 270 Meter in den zweiten Teil der Straße in das Flurstück 148 der Flur 22 welches sich ebenfalls in südlicher Richtung auf einer Gesamtlänge von ca. 125 Meter erstreckt und in den Flurstücken 149/1, 149/3 und 149/11 nördlich endet.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rosdorf.
Das Bestandsverzeichnis der Straßen einschließlich des Ratsbeschlusses vom 03.11.2025 liegen in der Zeit vom 05.01.2026 bis 30.01.2026 im Büro Nr. 11 der Gemeindeverwaltung Rosdorf, Lange Straße 12, 37124 Rosdorf während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
| Montag und Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie |
| von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
| Dienstag und Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
zu jedermann Einsicht öffentlich aus.
Gegen die Widmung einer Straße ist die Klage zulässig. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der vorgenannten Auslegungszeit beim Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, zu erheben.