Gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (Nds. GVBl. S. 289) geändert worden ist, ist der Entwurf
bei der Gemeinde Rosdorf, Bürgerbüro während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf können von jedermann während der Auslegungszeit bei der Gemeinde Rosdorf, Bürgerbüro und beim Landkreis Göttingen (Untere Naturschutzbehörde), Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen, Zimmer 344 schriftlich oder zur Nieder- schrift vorgebracht werden.